TOP Ö 4.2: Seniorenweihnachtsfeier am 11.12.2021 in der Mensa der Warnowschule

 

 


Auf der 9. Sitzung des Sozialausschusses am 09.08.21 wurde der Beschluss gefasst, dass die Seniorenweihnachtsfeier am 11.12.2021 durchgeführt werden sollte.

Ich habe bei einer zuständigen Mitarbeiterin des Bereiches Coronarecht im Gesundheitsamt des Landkreises Rostock wegen der Durchführung dieser Veranstaltung nach den 2-G-Regeln angefragt mit folgender Begründung:

Nach den 3-G-Regeln (Getestete, Genesene und Geimpfte) können wir keine Weihnachtsfeier in der Aula der Warnowschule durchführen, weil wir nach den Sicherheits- und Hygienebestimmungen der Corona-Landes-VO die Tische und Stühle mit den entsprechenden Abstandsregelungen nach allen Seiten so stellen müssten, dass es unmöglich wäre, unsere Seniorinnen und Senioren zu einer Weihnachtsfeier einzuladen. (A-H-A+L)

Nach der 2-G-Regelung, dem 2-G-Optionsmodell, ist es möglich, die Seniorenweihnachtsfeier ohne Beachtung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen durchzuführen, weil nur Geimpfte und Genesene teilnehmen können.

Alle teilnehmenden Seniorinnen und Senioren könnten sich frei bewegen und unkompliziert miteinander ins Gespräch kommen, d. h., sie können ohne Einhaltung von Abstandflächen und ohne Mund-Nasen-Schutz an der Weihnachtsfeier teilnehmen und hätten vergnügliche Stunden in der Vorweihnachtszeit.

Ob ein Weihnachtsprogramm durch die Schülerinnen und Schüler der Warnowschule angeboten werden kann, muss noch mit den verantwortlichen Lehrkräften abgestimmt werden. Das abschließende Gespräch wird nach der heutigen Beschlussfassung durch den Sozialausschuss erfolgen.

Ich habe die entsprechenden Anmeldeformulare nach dem Zwei-G-Optionsmodell nach der Corona-Landes-VO MV vom Gesundheitsamtes des LK Rostock schon erhalten und mich auch mit dem Amt und unserem Bürgermeister in Verbindung gesetzt wegen Einladungsschreiben und der weiteren Vorgehensweise.  

Die teilnehmenden Seniorinnen und Senioren werden anhand einer Teilnehmerliste erfasst und nach Dörfern aufgelistet. Diese Anwesenheitslisten sind gleichzeitig auch die Anmeldelisten für den Einlass am 11.12.21 und werden vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig ausgehändigt. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten werden zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet. 

Heute bitte ich darum, dass der Sozialausschuss den Beschluss fasst, ob wir die diesjährige Weihnachtsfeier nach dem 2-G-Optionsmodell vorbereiten und durchführen?

Wenn nicht, dann muss auch in diesem Jahr die Seniorenweihnachtsfeier abgesagt werden.

Beschluss:

Von 7 Mitgliedern waren 5 Mitglieder anwesend. 5 Mitglieder stimmten mit JA!

Somit wird die diesjährige Weihnachtsfeier am 11.12.2021 in der Aula der Warnowschule nach dem 2-G-Optionsmodell der Corona-Landes-VO MV vorbereitet und durchgeführt.