TOP Ö 5: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss B-Plan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3

Die Gemeindevertreter beraten, ob es nicht sinnvoller wäre, zuerst den geplanten Beschluss über die Mindestgrößen für Grundstücksflächen für Wohnbebauung zu fassen. Die Bedenken, dass die genehmigende Behörde mehrgeschossige Bauweise auf Grund des Baurechts zulassen kann, obwohl die Gemeinde ihr Einvernehmen nur für 10 Einfamilienhäuser erteilen wird, bleiben zunächst unbeachtlich - ebenso die offenen Punkte zum Lärmschutz, zum Grünausgleich und zur Entwässerung.

Die Gemeindevertretung einigt sich, dass es sich nur um einen Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss handelt und alle offenen Fragen im Zuge des B-Planverfahrens geklärt werden sollen. Die Empfehlung zur Beschlussfassung liegt vom Hauptausschuss einstimmig und vom Bauausschuss mehrheitlich vor.

 

Beschluss Nr. : 78-14/21

Die Gemeindevertretung beschließt

1.         den Bebauungsplan Nr. 18 um den Bereich am Nordabschnitt des Lütten Wegs in Lichtenhagen, östlich des Evershäger Weges zu erweitern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18). Mit dem Änderungsplan soll auf der ca. 7.155m² großen Grünfläche Baurecht für eine Ergänzungsbebauung mit 10 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

2.         Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wird mit der 1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet und die Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ in Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage „Lütter-Weg“ geändert.

3.         Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

4.         Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 18 vom 20.04.2021 und die zugehörige Begründung (s. Anlagen) werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt.

5.         Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist unter Beachtung der Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchzuführen.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

Herr Meus trifft ein. Es sind jetzt 13 Gemeindevertreter anwesend.