TOP Ö 8: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 53-13/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V für befangenen, überträgt die Sitzungsleitung seinem 1. Stellvertreter und nimmt im

Gästebereich Platz.

 

Herr Brandt stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


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