Sitzung: 26.10.2021 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-1389/2021
Beschluss Nr.:
52-13/21
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2017 i. d. F. vom 30.08.2021 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 712.790,80 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2017 18.099.491,36 EUR
Eigenkapital per 31.12.2017 10.787.427,30 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37) 712.790,80 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42) 592.987,72
EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Der Bürgermeister
informiert zum Beschlussvorschlag.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.08.2021 den
Jahresabschluss geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der
Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i.
d. F. vom 30 08 2021 festzustellen.
Folgender Beschluss wird
gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |