TOP Ö 7: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 52-13/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30.08.2021 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 712.790,80 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2017                                                                                  18.099.491,36 EUR

Eigenkapital per 31.12.2017                                                                                     10.787.427,30 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37)                                       712.790,80 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42)                                                                          592.987,72 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.08.2021 den Jahresabschluss geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die

Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30 08 2021 festzustellen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen