TOP Ö 4.3: Beratung zum Garagenkomplex 24 WE, Zustand und weitere Nutzung

➢ Da die Gemeinde Eigentümer dieser Garagen sind, sollen diese überplant werden. Es sind Möglichkeiten für eine Carportanlage, ein Parkhaus oder auch eine Kurzparkmöglichkeit zu prüfen. Das AWW wird mit der Planung beauftragt. Die Gültigkeit der Mietverträge und die Übereinstimmung mit dem Vorhaben sind zu prüfen, verantwortlich ist der Vorsitzende.