TOP Ö 10: Ernennung des stv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen zum Ehrenbeamten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 44-9/2021

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Robert Eschment unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 14.10.2021 ernannt wird.

Herr Eschment erhält für die Funktion des stellv. Gemeindewehrführers den Dienstgrad „Brandmeister“.

 


Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen im Vorwege am 10.12.2020 zugestimmt hat, wurde Herr Eschment mit der erforderlichen zwei Drittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 20.08.2021 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Herrn Eschment wird gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V) der Dienstgrad „Brandmeister“ verliehen.

Gemäß § 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V erfolgt die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte in Gemeinden durch den Bürgermeister.

 

Herr Kutschke überreicht Herrn Eschment die Ernennungsurkunde zum stellv. Gemeindewehrführer und verliest den Eid, Herr Eschment bestätigt die Ernennung.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen