Sitzung: 30.09.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Der Bürgermeister
sieht die Problematik im Strandweg als eines der langwierigsten und größten
Probleme in der Gemeinde an, welche bereits sehr medienwirksam, allerdings ohne
Ergebnis, diskutiert wurde.
Das Wort wird Herrn
Harbrecht erteilt: Mit der Lösung des Problems im Strandweg wurden bereits
viele Ämter (Amt Warnow-West, Landkreis Rostock, Petitionsausschuss,
Bürgerbeauftragte, Landgericht) beschäftigt. Alle Aktivitäten haben bisher zu
keinem Ergebnis geführt und die eigentlichen Ursachen wurden nicht benannt.
Der Bürgermeister bitte die Bürger*innen um
Ruhe.
Der Bürgermeister
erklärt, dass der Empfehlung der Ämter, den B-Plan zu aktivieren, gefolgt wird.
Herr Dr. Hornickel
stellt zur derzeitigen Sachlage klar, dass ein B-Plan im Ergebnis keine Abhilfe
schaffen wird. Die auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.03.2021
einstimmig getroffenen Beschlüsse zur Unterstützung der Strandwegbewohner,
wurden von der Rechtsaufsicht des Landkreises für nichtig erklärt, weil
scheinbar nicht dringlich. Der Amtsvorsteher beauftragte einen Rechtsanwalt,
der ein Gutachten mit rechtlich zweifelhaften Ergebnissen erstellte, dem der
Amtsvorsteher folgte anstatt die Entscheidung des Landkreises zu beanstanden.
Im Folgenden wurde der Bürgermeister gebeten eine Feststellungsklage in die
Wege zu leiten, was von ihm aber abgelehnt wurde.
Herr Harbrecht
verwehrt sich dagegen, dass den beiden Bürgermeistern (Herrn Harbrecht und
Herrn Barten) die Verantwortung für die Problematik zugeschoben wird und sie
sich übelsten Anfeindungen erwehren müssen. Die Ergebnisse des von der Gemeinde
beauftragten Gutachtens waren enttäuschend, da die Sachverhalte teilweise nicht
korrekt dargelegt wurden und der Vorgang zum Vorkaufsrecht nicht klargestellt
wurde.
Herr Grimnitz
pflichtet Herrn Harbrecht bei, dass die Chronologie der Geschehnisse nicht in
der Gänze dargelegt wurden und Beschuldigungen weiterhin im Raum stehen.
Herr Dr. Hornickel
äußert sich zum Vorkaufsrecht und stellt richtig, dass dem damaligen
Bürgermeister Herrn Harbrecht der Vorkaufsrechtsverzicht vom Amt vorgelegt wurde,
mit der Begründung, dass kein Vorkaufsrecht besteht. Darauf musste sich der
Bürgermeister verlassen können. Es ist in der Tat fraglich, ob wirklich ein
Vorkaufsrecht für die Gemeinde bestand. Der Fehler liegt beim Amt, welches der
Frage der Nachtragsliquidation der Ostseehaus GmbH hätte nachgehen müssen. Ob
ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde bestand, wird im November vom
Oberlandesgericht entschieden.
Herr Harbrecht
stellt nochmal heraus, dass damit die Anschuldigung, er habe den
Vorkaufsrechtsverzicht als damaliger Bürgermeister vorsätzlich unterschrieben,
zurückgenommen wurde. Er wurde immer darauf verwiesen, dass es sich um ein rein
privatrechtliches Problem handele und es keine Veranlassung gibt, dass die
Gemeinde in der Angelegenheit aktiv wird. Trotzdem hatte die Gemeinde sich
bemüht, die Problematik zu lösen.
Herr Ibendorf sieht
ein weiteres privatrechtliches Problem - den Hof Möller. Hier sollte die
Gemeinde Kraft und Zeit investieren.
Herr Joachim sieht
die Möglichkeit, dass die Gemeinde gegen das Amt vorgeht, da das Amt alle
Initiativen seitens der Gemeinde zur Problemlösung torpediert hat.
Der Bürgermeister
stellt richtig, dass letztlich die Rechtsaufsicht des Landkreises die
Initiativen der Gemeinde verhinderte und nicht das Amt. Es soll zunächst das
Urteil des Oberlandesgerichts abgewartet werden.
Der Bürgermeister
beendet die Sitzung.
Nachprotokoll:
Die sachkundige
Einwohnerin Frau Kostyra teilt der Gemeindevertretung mit, dass ein Bewohner
des Strandweges digitale Aufnahmen von der Gemeindevertretersitzung angefertigt
hat.