TOP Ö 10: Information zur Lösung der Strandwegproblematik

Der Bürgermeister sieht die Problematik im Strandweg als eines der langwierigsten und größten Probleme in der Gemeinde an, welche bereits sehr medienwirksam, allerdings ohne Ergebnis, diskutiert wurde.

 

Das Wort wird Herrn Harbrecht erteilt: Mit der Lösung des Problems im Strandweg wurden bereits viele Ämter (Amt Warnow-West, Landkreis Rostock, Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragte, Landgericht) beschäftigt. Alle Aktivitäten haben bisher zu keinem Ergebnis geführt und die eigentlichen Ursachen wurden nicht benannt.

 

Der Bürgermeister bitte die Bürger*innen um Ruhe.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Empfehlung der Ämter, den B-Plan zu aktivieren, gefolgt wird.

Herr Dr. Hornickel stellt zur derzeitigen Sachlage klar, dass ein B-Plan im Ergebnis keine Abhilfe schaffen wird. Die auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.03.2021 einstimmig getroffenen Beschlüsse zur Unterstützung der Strandwegbewohner, wurden von der Rechtsaufsicht des Landkreises für nichtig erklärt, weil scheinbar nicht dringlich. Der Amtsvorsteher beauftragte einen Rechtsanwalt, der ein Gutachten mit rechtlich zweifelhaften Ergebnissen erstellte, dem der Amtsvorsteher folgte anstatt die Entscheidung des Landkreises zu beanstanden. Im Folgenden wurde der Bürgermeister gebeten eine Feststellungsklage in die Wege zu leiten, was von ihm aber abgelehnt wurde.

 

Herr Harbrecht verwehrt sich dagegen, dass den beiden Bürgermeistern (Herrn Harbrecht und Herrn Barten) die Verantwortung für die Problematik zugeschoben wird und sie sich übelsten Anfeindungen erwehren müssen. Die Ergebnisse des von der Gemeinde beauftragten Gutachtens waren enttäuschend, da die Sachverhalte teilweise nicht korrekt dargelegt wurden und der Vorgang zum Vorkaufsrecht nicht klargestellt wurde.

 

Herr Grimnitz pflichtet Herrn Harbrecht bei, dass die Chronologie der Geschehnisse nicht in der Gänze dargelegt wurden und Beschuldigungen weiterhin im Raum stehen.

 

Herr Dr. Hornickel äußert sich zum Vorkaufsrecht und stellt richtig, dass dem damaligen Bürgermeister Herrn Harbrecht der Vorkaufsrechtsverzicht vom Amt vorgelegt wurde, mit der Begründung, dass kein Vorkaufsrecht besteht. Darauf musste sich der Bürgermeister verlassen können. Es ist in der Tat fraglich, ob wirklich ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde bestand. Der Fehler liegt beim Amt, welches der Frage der Nachtragsliquidation der Ostseehaus GmbH hätte nachgehen müssen. Ob ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde bestand, wird im November vom Oberlandesgericht entschieden.   

Herr Harbrecht stellt nochmal heraus, dass damit die Anschuldigung, er habe den Vorkaufsrechtsverzicht als damaliger Bürgermeister vorsätzlich unterschrieben, zurückgenommen wurde. Er wurde immer darauf verwiesen, dass es sich um ein rein privatrechtliches Problem handele und es keine Veranlassung gibt, dass die Gemeinde in der Angelegenheit aktiv wird. Trotzdem hatte die Gemeinde sich bemüht, die Problematik zu lösen.

Herr Ibendorf sieht ein weiteres privatrechtliches Problem - den Hof Möller. Hier sollte die Gemeinde Kraft und Zeit investieren.

Herr Joachim sieht die Möglichkeit, dass die Gemeinde gegen das Amt vorgeht, da das Amt alle Initiativen seitens der Gemeinde zur Problemlösung torpediert hat.

Der Bürgermeister stellt richtig, dass letztlich die Rechtsaufsicht des Landkreises die Initiativen der Gemeinde verhinderte und nicht das Amt. Es soll zunächst das Urteil des Oberlandesgerichts abgewartet werden.

 

Der Bürgermeister beendet die Sitzung.

 

Nachprotokoll:

Die sachkundige Einwohnerin Frau Kostyra teilt der Gemeindevertretung mit, dass ein Bewohner des Strandweges digitale Aufnahmen von der Gemeindevertretersitzung angefertigt hat.