TOP Ö 8: Information zum Flächennutzungsplan

Der Bürgermeister informiert: Derzeit ist der Flächennutzungsplan auf dem Stand von 2004. Der Beschluss zum geänderten Flächennutzungsplans von 2019 könnte geheilt werden, was von der Gemeindevertretung aber bislang mehrheitlich nicht in Betracht gezogen wurde.

Der Bürgermeister übergibt Herrn Harbrecht das Wort.

 

Herr Harbrecht stellt klar, dass die Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan von 2019 letztlich nur von der Rechtsaufsicht des Landkreises für nichtig erklärt wurde, weil er selbst mit abgestimmt hatte und laut der Rechtsauffassung des Landkreises aber befangen war. Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind nicht Gegenstand der Einwände der Rechtsaufsicht des Landkreises gewesen, so dass eine Heilung des Beschlusses ausreichend wäre, um den Flächennutzungsplan auf den Stand von 2019 zu stellen.

Der Aufstellung des Flächennutzungsplanes in der geänderten Fassung von 2019 sind vier Jahre intensivster Zusammenarbeit mit der Landesraumordnungsbehörde vorausgegangen. Durch den Flächennutzungsplan von 2019 würden ein                                   Mehrgenerationenspielplatz, der Abriss der alten Milchviehanlage und eine                              Sonderbedarfsfläche für eine Tankstelle einschließlich Einkaufsmöglichkeit in                   Lichtenhagen ermöglicht werden. Die Ausweisung von Wohnbauflächen ist nicht vorrangiges Ziel des geänderten Flächennutzungsplanes gewesen.

Herr May verlässt die Sitzung.

Die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes wird länger als ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Nach der Konstituierung der neuen Gemeindevertretung wurden Ideen zur Errichtung eines Hotels am Kletterpark, für ein Bettenhaus sowie für einen Schulcampus entwickelt, die mit dem Flächennutzungsplan von 2019 nicht vereinbar waren. Diese Vorstellungen der neuen Gemeindevertretung sind nicht umsetzbar, da auf den vorgesehenen Flächen keine Bebauung möglich ist, da das Gemeindeland für die Ortsumgehung im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens festgeschrieben wurde und somit nicht als Tauschfläche zur Verfügung steht.

Herr Harbrecht stellt die Frage an die Gemeindevertreter, aus welchen Gründen der Beschluss zum Flächennutzungsplan von 2019 nicht geheilt werden soll. 

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Hornickel sollte der an Herrn Harbrecht gerichtete Befangenheitsvorwurf der Rechtsaufsicht, der letztlich zur Nichtigkeit des Beschlusses zum Flächennutzungsplan führte, nochmal geprüft werden. Dennoch spricht er sich für eine Neuaufstellung des Flächennutzugsplanes aus und nicht für eine Heilung des Beschlusses zum Flächennutzungsplan. Da die Überlegung zu einem neuaufzustellenden Flächennutzungsplan nicht wesentlich vom 2019 beschlossenen Flächennutzungsplan abweichen, könnte innerhalb von zwei Jahren ein neuer Flächennutzungsplan, der die Gemeinde voranbringt, aufgestellt werden. Der Schulstandort kann über einen Vorhabens- und Erschließungsplan umgesetzt werden. 

Herr Harbrecht bezweifelt, dass die zeitliche Vorgabe von zwei Jahren einzuhalten ist, da aus der Erfahrung bekannt ist, dass selbst kleine Änderung innerhalb eines Flächennutzungsplanes durch den Kreis oder das Land verzögert oder abgelehnt werden können.

 

Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um den Schulbau auch ohne Flächennutzungsplan zu forcieren und umzusetzen. Der Landkreis (Herr Grundmann) soll einbezogen werden.

 

Herr Harbrecht bittet Herrn Grimnitz, Einsicht in die Protokolle zur Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan zu nehmen und in der nächsten Sitzung die Gründe zu benennen, die zur Ablehnung des Flächennutzungsplanes von 2019 geführt hatten.

 

Nach eingehendem Austausch der Gemeindevertreter, der insbesondere zur Infrastruktur und Wohnbebauung (Wasserentsorgung, Verkehrssituation, neu aufgestellte B-Pläne) im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan geführt wird, wird folgendes festgehalten:

Es sollen die Gründe, welche zur Ablehnung des Flächennutzungsplans von 2019 führten, für alle transparent dargelegt werden. Des Weiteren soll beraten werden, ob eine Heilung des Beschlusses (nicht die Heilung des F-Plans) doch sinnvoll wäre, um dann einen neuen Flächennutzungsplan zügig aufstellen zu können.

Hierzu findet die vom Bürgermeister angekündigte Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden statt.