TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, die auf Antrag der CDU-Fraktion anberaumt wurde. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zunächst 11 Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.