TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 80-12/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.

 

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Nach der Abstimmung rückt Herr Zeplien an den Tisch zurück und nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Herr Zeplien erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und rückt vom Tisch ab. Er wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2017 i.d.F. vom 30.08.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.