TOP Ö 8: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 79-12/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum

31. Dezember 2017  i.d F. vom 30.08.2021 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 184.310,86 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2017                                                              10.690.423,35 EUR

Eigenkapital per 31.12.2017                                                                       6.966.191,99 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37)      184.310,86       EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42)                                                         332.715,65 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.08.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017  i. d. F. vom 30.08 2021 festzustellen.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen