TOP Ö 7: Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 78-12/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                        9.965,58 EUR.

 

 


Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4 Zentrale Finanzdienstleistungen ergaben sich bei der Gewerbesteuerumlage. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Minderauszahlungen/Mindererträge in der Position 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Teilhaushalt 3 gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen