Sitzung: 21.09.2021 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/30-0949/2021
Beschluss Nr.:
78-12/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 9.965,58
EUR.
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Gemäß § 50 Abs. 4
KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei
der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu
Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.
Überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 Zentrale Finanzdienstleistungen ergaben sich bei
der Gewerbesteuerumlage. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
ist durch
Minderauszahlungen/Mindererträge in der Position 13. Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen im Teilhaushalt 3 gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |