TOP Ö 12: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 901 bzw. 9a "Sandkrug", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss Nr.: 83-12/21

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a „Sandkrug“ und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a bezieht sich auf den als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Teilbereich der Ursprungssatzung, für den eine planungsrechtliche Feinsteuerung erfolgen soll. Im Wesentlichen betrifft dies einen Neuzuschnitt des im Ursprungsplan festgesetzten Baufensters durch eine Erweiterung des Baufensters. Dies wird möglich, da sich der einzuhaltende Abstand zur Ferngasleitung durch die Änderung des Gasleitungsbetriebes reduziert hat. Dadurch wird eine zweckmäßigere Bebauung des Grundstücks und eine Erweiterung des vorhandenen, gewerblich genutzten Gebäudes ermöglicht. Eine höhere bauliche Verdichtung im Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.

Der Bauausschuss vom 17.8.2021 empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen