TOP Ö 11: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 901 bzw. 9a "Sandkrug", Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 82-12/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag siehe Anlage.

 


Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits auf der Gemeindevertretersitzung vom 15.6.2021 gefasst.

Der Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer bietet die Übernahme aller Kosten für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a bzw. 901 „Sandkrug“ an, so dass der Gemeinde keine finanziellen Nachteile entstehen. Anbei ist ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme der Planungskosten.

Die Vertragsgestaltung ist anders als bei vorherigen Verfahren. Der Antragsteller beauftragt das Planungsbüro direkt, die Bezahlung läuft nicht mehr über den Gemeindehaushalt.

Der Bauausschuss vom 17.8.2021 empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten als Direktvertrag entsprechend Entwurf zu fassen.

 

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen