TOP Ö 6: Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.07.2021 für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 40-9/21

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab dem 01.07.2021 für die Kita „Speelhus an der Rotbäk“ in Lambrechtshagen.

 


Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Verein „Auf der Tenne“ e. V. als Träger der Kindertageseinrichtungen „Speelhus an der Rotbäk“ nach dem Antrag durch den Träger ab dem 01.07.2021 Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Lambrechtshagen durchgeführt.

Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da der Verein „Auf der Tenne“ die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung anpasst.

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom Verein „Auf der Tenne“ vorgelegten Unterlagen geprüft.

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 verhandelt.

 

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Lambrechtshagen.

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Lambrechtshagen keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2021 auf monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.

 

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Speelhus an der Rotbäk“ in Lambrechtshagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

 

Einrichtung

bisherige Entgelte

neu verhandelte Entgelte

Krippe ganztags

801,72 Euro

1.059,55 Euro

Krippe Teilzeit

481,03 Euro

635,73 Euro

Kippe halbtags

320,69 Euro

423,82 Euro

Kiga ganztags

481,24 Euro

636,70 Euro

Kiga Teilzeit

288,74 Euro

382,02 Euro

Kiga halbtags

192,50 Euro

254,68 Euro

Hort ganztags

264,09 Euro

316,72 Euro

Hort Teilzeit

158,45 Euro

190,03 Euro

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 % pro Platz.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 für die Kita „Speelhus an der Rotbäk“ in Lambrechtshagen zu entscheiden.

 

Herr Kutschke informiert, dass die Mitarbeiter nun Tariflohn erhalten. An den Verhandlungen ist die Gemeinde nicht beteiligt. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 01.07.2021 für die Laufzeit von einem Jahr. Der Trägerwechsel spielt hier keine Rolle, die Übernahme erfolgt automatisch.

 

Herr Baade gibt zu bedenken, dass für ihn die Steigerung der Kitakosten nicht nachvollziehbar sind. Er moniert, dass sich die Gemeinde nicht an den Verhandlungen mit dem Landkreis beteiligt, so aber eine Reduzierung der Kosten möglich wäre.

 

Herr Heß weist darauf hin, dass es sich hauptsächlich um Personalkosten handelt und der Landkreis kein Geld zu verschenken hat. Mit dieser Verhandlung haben wir etwas geschaffen, was lange versäumt wurde, nämlich bessere Gehälter zu zahlen.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen