TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladungen fristgerecht zugegangen sind und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.