TOP Ö 8: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 47-12/21

1.       Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kritzmow beschließt, die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zu ändern. Änderungsziele sind:

    • Klarstellung der Innenbereichsgrenze im Bereich der Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12 (Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß)
    • Festsetzung zur Lage der zu pflanzenden Hecke für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche (Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12, 100/22, 100/23, 100/24, 100/25, 100/26, 100/27, 100/28, Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß betreffend)

siehe Anlage 1

2.       Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kritzmow billigt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit der dazugehörenden Begründung.

siehe Anlage 2

3.       Der Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß ist mit dem Entwurf der Begründung nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß berührt werden kann, sind gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf und zu dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 


Der Bürgermeister erläutert zum Beschlussvorschlag.

Anschließend wird folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen