TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 9. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle

Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. 10 von 11 Gemeindevertretern sind anwesend,

die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

Die Sitzung wird nach Anlage 36 zu § 7 der Corona-Landesverordnung M-V

durchgeführt.

Der Bürgermeister teilt mit, dass das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung möglich ist, sobald der Sitzplatz unter Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,5 Metern eingenommen wurde.