TOP Ö 3: Information und Beratung zu Förderanträgen der Vereine und Institutionen der Gemeinde

 

 


eingegangene Anträge: LSG Elmenhorst e.V., Schützenverein Lichtenhagen 1992 e.V.,

Lichtenhäger Findlingsgarten e.V., FC Rostock United

 

Alle Anträge sind gemäß Förderrichtlinie bis zum 30.06.21 beim AWW eingegangen. Die Antragssumme für den gemeindlichen Anteil beträgt nicht mehr als 50% und sind somit angemessen und auch ausreichend begründet.

Abstimmung über gemeinsame Abstimmung aller Anträge:

Abstimmung: einstimmige Zustimmung

 

Empfehlung des Ausschusses:

Der Ausschuss empfiehlt die Berücksichtigung der Förderanträge im Haushaltsplan 2022.

Abstimmung: einstimmige Zustimmung

 

Weitere Informationen:

Informationen zum Antrag zur Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit

Entgangener Antrag beim AWW am 09.08.21 – Beantragung der Personalkosten für Jugend- und Schulsozialarbeit -> Rücksprache mit dem Finanzausschuss und dem Träger DRK

Informationen zum Antrag auf Förderung von Sachkosten der Jugend- und Schulsozialarbeit

Auflistung der Sachkosten gemäß Informationsvorlage, Rücksprache mit Finanzausschuss