TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit/Beschlussfähigkeit

 

 


Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses wurde fest           gestellt. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.                   

Die Durchführung der Beratung unter Einhaltung der aktuellen Corona –Landesverordnung MV ist gegeben.