TOP Ö 1: Begrüßung durch die Ausschussvorsitzende, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit

 

 


Die Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit fest.