Sitzung: 12.08.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
Problembeschreibung/Begründung:
Offensichtlich gibt es zum Grundstück Feldweg 7 keine Zufahrt noch
Stellflächen für den dortigen Pensionsbetrieb. Es werden vielmehr Parkflächen
im öffentlichen Bereich für diese Parkzwecke genutzt. Diese Parkflächen wurden
unserer Information nach vom Vorbesitzer dort wiederrechtlich errichtet.
Zumindest gibt es in unseren Akten keine Genehmigung hierfür. Die Fläche steht
im Eigentum der Gemeinde und ist mit Gehweg und Grünstreifen einschließlich
Baumbewuchs funktional zum Straßengrundstück zugehörig. Jede Handlung und
Nutzung dieser Grundstücke bedarf selbstverständlich der Genehmigung des
Eigentümers und in dem Falle des Straßenbaulastträgers, der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen.
Bereits im Jahr 2019 gab es diesbezüglich mit unserem
Außendienstmitarbeiter und der Objektverantwortlichen im Auftrag des
Eigentümers, Frau Scharr, diverse Gespräche. Auf dem Privatgrundstück befindet
sich ein Schild (mal verdeckt, mal offen), was diese Plätze als private
Parkflächen ausweist. Aus vorgenannten Gründen ist das nicht korrekt und lässt
sich mit Katasterunterlagen belegen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Größe dieser rechtswidrig
angelegten Parkplätze. Sie sind nicht DIN konform in Bezug auf notwendige
Abmaße errichtet worden. Parkende Autos stehen dort regelmäßig mit Heck oder
Front bis in den Gehwegbereich hinein, der dann nicht mehr in notwendiger
Breite zur Verfügung steht. Besonders Menschen mit Handicap oder auch
Kinderwagen haben dann Probleme den Bereich zu passieren und weichen ggf. auf
die Straße aus. Damit ist dort auch die Verkehrssicherheit eingeschränkt. Eine
Sperrmarkierung würde wahrscheinlich keinen Nutzen bringen, ein Abpollern
entlang des Gehweges wird empfohlen.
Der Eigentümer des
Grundstücks wurde angeschrieben. Es wurde ihm dringend angeraten, sich eine
Zufahrt zum Grundstück anzulegen und notwendige Stellplätze auf dem eigenen
Grundstück zu errichten. Gemäß Punkt 7. ist das bereits Bescheidbestandteil der
erteilten Baugenehmigung vom 02.06.2017 zur Umnutzung des Gebäudes.
Ausschuss:
Bei der Beratung wurden die Hinweise der
Bauverwaltung-Straßenverwaltung vom 03.08.2021 und das Schreiben vom Prof. Dr.
med. Markus Küntscher vom 27.07.2021 berücksichtigt.
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt, die im öffentlichen Bereich vor dem Grundstück Feldweg 7 in
Elmenhorst vorhandenen Parkflächen zu sperren.
Abstimmung:
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6 Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |