TOP Ö 4.1: Parkflächen im Feldweg 7 in Elmenhorst

Problembeschreibung/Begründung:

Offensichtlich gibt es zum Grundstück Feldweg 7 keine Zufahrt noch Stellflächen für den dortigen Pensionsbetrieb. Es werden vielmehr Parkflächen im öffentlichen Bereich für diese Parkzwecke genutzt. Diese Parkflächen wurden unserer Information nach vom Vorbesitzer dort wiederrechtlich errichtet. Zumindest gibt es in unseren Akten keine Genehmigung hierfür. Die Fläche steht im Eigentum der Gemeinde und ist mit Gehweg und Grünstreifen einschließlich Baumbewuchs funktional zum Straßengrundstück zugehörig. Jede Handlung und Nutzung dieser Grundstücke bedarf selbstverständlich der Genehmigung des Eigentümers und in dem Falle des Straßenbaulastträgers, der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

Bereits im Jahr 2019 gab es diesbezüglich mit unserem Außendienstmitarbeiter und der Objektverantwortlichen im Auftrag des Eigentümers, Frau Scharr, diverse Gespräche. Auf dem Privatgrundstück befindet sich ein Schild (mal verdeckt, mal offen), was diese Plätze als private Parkflächen ausweist. Aus vorgenannten Gründen ist das nicht korrekt und lässt sich mit Katasterunterlagen belegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Größe dieser rechtswidrig angelegten Parkplätze. Sie sind nicht DIN konform in Bezug auf notwendige Abmaße errichtet worden. Parkende Autos stehen dort regelmäßig mit Heck oder Front bis in den Gehwegbereich hinein, der dann nicht mehr in notwendiger Breite zur Verfügung steht. Besonders Menschen mit Handicap oder auch Kinderwagen haben dann Probleme den Bereich zu passieren und weichen ggf. auf die Straße aus. Damit ist dort auch die Verkehrssicherheit eingeschränkt. Eine Sperrmarkierung würde wahrscheinlich keinen Nutzen bringen, ein Abpollern entlang des Gehweges wird empfohlen.

Der Eigentümer des Grundstücks wurde angeschrieben. Es wurde ihm dringend angeraten, sich eine Zufahrt zum Grundstück anzulegen und notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Gemäß Punkt 7. ist das bereits Bescheidbestandteil der erteilten Baugenehmigung vom 02.06.2017 zur Umnutzung des Gebäudes.

 

Ausschuss:

Bei der Beratung wurden die Hinweise der Bauverwaltung-Straßenverwaltung vom 03.08.2021 und das Schreiben vom Prof. Dr. med. Markus Küntscher vom 27.07.2021 berücksichtigt.

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die im öffentlichen Bereich vor dem Grundstück Feldweg 7 in Elmenhorst vorhandenen Parkflächen zu sperren.

 

 

Abstimmung:

 

6 Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen