TOP Ö 3.7: Information zu Werbeträgern an der Sporthalle Lichtenhagen

Sachverhalt:

 

Zur weiteren Beratung über eine Installation von Werbeflächen an der Sporthalle Lichtenhagen wurden Angebote eingeholt.

 

Für die Erstellung der erforderlichen Bauantragunterlagen liegt ein Honorarangebot der Firma aib-Bauplanung Nord GmbH i. H. v. 5.000,00 EUR vor.

 

Die Kosten für eine einfache Grundkonstruktion für die Werbefläche (ca. 4.000mm x 3.000mm) können mit ca. 1.000,00 EUR veranschlagt werden. Die einfache Grundkonstruktion besteht aus einer Vorrichtung zum bespannen von Werbebannern. Die Kosten für ein Werbebanner inkl. Befestigungsmaterial können mit ca. 300,00 EUR zzgl. Montage Vorort veranschlagt werden.

 

Zur Feststellung des Potentialis des Standortes für Werbemaßnahmen wurden Informationen eingeholt. Die Attraktivität des Standortes ist demnach grundsätzlich von dem Sichtwinkel und der Blickkontaktanzahl pro Tag (Tausenderkontakt) abhängig. Aufgrund des Blickwinkels der Autofahrenden, der Entfernung zur Straße und dem zukünftigen Baumbestand wird der Standort als nicht optimal eingeschätzt. Es wird empfohlen, eine Analyse in Auftrag zu geben, welcher konkrete Werte und Einschätzungen zum Tausenderkontaktpreis (TKP) entnommen werden können.

 

Bei einer Umsetzung muss durch die Gemeinde eine Entscheidung getroffen werden, wie die Vermarktung der Werbeflächen grundsätzlich umgesetzt werden soll. Es müsste eine entsprechende Firma mit der Vermarktung der errichteten Werbeflächen beauftragt werden. Alternativ könnte versucht werden, die vorhandene Fassadenfläche, ohne Installationen durch die Gemeinde, an eine Firma zu vermieten und dieser zu gestatten, Werbeflächenkonstruktionen zu installieren und eine Vermarktung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vorzunehmen.

 

Die Gemeinde könnte auch den Vorschlag erneut prüfen, die Flächen dauerhaft mit dem Gemeindewappen, Vereinslogos, dem Logo der Grundschule Lichtenhagen etc. künstlerisch gestalten zu lassen.

 

Ausschuss:

Der Ausschuss empfiehlt in Abstimmung mit dem Ausschuss W.& T. durch das Amt Warnow-West prüfen zu lassen, ob nach bestehender Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998 dieses Vorhaben möglich ist, oder ob eine neue Satzung dafür erarbeitet werden muss. Zeitgleich soll eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für dieses Vorhaben durch das Amt Warnow-West vorgenommen werden.