TOP Ö 3.3: Beratung über die Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücke

Problembeschreibung/Begründung:

In der Gemeinde ist aufgrund der gestiegenen Baulandpreise das Bedürfnis nach einer gemeinwohlorientierten Entwicklung bei der Schaffung von Baurecht gewachsen. Es soll dabei vorrangig der Wohnbedarf der niedrigen und mittleren Einkommensbereiche gedeckt aber ebenso auch der Flächenverbrauch reduziert werden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im OT Elmenhorst betragen 330€/m² und im OT Lichtenhagen 260€/m².

 

In den bisherigen Bebauungsplänen wurden durch die Gemeinde grundsätzlich Mindestgrundstücksgrößen für Einfamilienhäuser von mind. 600m² festgesetzt, die heute im Konflikt mit bezahlbaren Wohnraum stehen.

 

Somit passt die Gemeindevertretung die zukünftig geltenden Mindestgrößen für Baugrundstücke in neu zu entwickelnden Bebauungsplänen bzw. in Planerweiterungen an.

 

Ausschuss:

In der GV-Sitzung vom 17.06.2021 wurde durch einen Gemeindevertreter von einem Beschluss gesprochen, der für Einfamilienhäuser 600 qm, Doppelhaushälfte 400 qm und Reihenhäuser 200-300 qm enthalten soll. Dieser Beschluss ist im Amt Warnow-West nicht auffindbar.

Durch das BA-Mitglied Meus wurde erklärt, dass er noch im Besitz dieses Beschlusses ist. Sollte dieser Beschluss nicht zur Verfügung stehen, gibt der BA untenstehende Empfehlung ab.

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in zukünftigen Bauleitplanverfahren folgende Mindestgrößen für Baugrundstücke festzusetzen:

 

Einfamilienhäuser:         600 m²

Doppelhaushälften: 800 m²

Reihenhäuser: 250 m²

 

Abstimmung:

 

 

 

 

 

 

bei 600qm  5 Ja, 1 Enthaltung

bei 800qm  6 Ja-Stimmen

bei 250qm  4 Ja,  2 Nein