TOP Ö 3.2: Information Erarbeitung einer Baumschutzsatzung für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat zur Kenntnis genommen, dass der Bauausschuss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, dass Thema Baumschutzsatzung beleuchtet wissen möchte.

Die Angelegenheit wird entsprechend durch die Verwaltung aufgegriffen und bearbeitet.

Damit eine Empfehlung zur Aufstellung einer Baumschutzsatzung abgegeben werden kann, sind im Vorfeld fachliche Abstimmungen bzw. Klärungen mit der übergeordneten Fachaufsicht der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock und mit der Gemeinde selbst erforderlich. Zudem ist eine Abwägung (Für und Wider) zu erarbeiten, welche dem Bauausschuss auch alle Konsequenzen aufzeigt, die mit der Aufstellung und Umsetzung einer derartigen Satzung verbunden sind.

Diese Abklärungen und Prüfungen bedürfen einer gewissen Zeit.

 

Ausschuss:

Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

 

Der Ausschuss empfiehlt:  Dem Amt Warnow-West den Auftrag zur Erarbeitung einer Satzung für schützenswerte Bäume nach §18 Naturschutzausführungsgesetz zu erarbeiten.