Sitzung: 09.09.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: VO/BV/20-1224/2021
Herr Harbrecht fragt nach, warum der Grünausgleich vernachlässigt wurde
(ebenso beim Baufeld 67). Der Bürgermeister wird mit dem Planungsbüro beraten,
da 60% Grünflächen im B-Plan vorgesehen sind.
Für Herrn Ibendorf ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, ob die
Fläche für 10 Häuser passend ist. Herr May verweist auf die zwingend
einzuhaltende GRZ von 0,4.
Herr Prof. Vogel möchte wissen, wie viele Häuser genau auf der Fläche
geplant werden können.
Herr Dr. Hornickel wundert sich ebenfalls, dass keine Parzellierung zu
erkennen ist und Vermerke fehlen. Die Grünflächen sollten innerhalb des B-Plans
geplant werden, damit das Oberflächenwasser im Falle von Starkregen aufgenommen
werden kann.
Herr Harbrecht sieht auch ein Problem mit der Schmutzwasser- und
Regenwasserableitung in dem Gebiet. Daher ist nicht verständlich, dass sich
durch das neue Bebauungsgebiet scheinbar keine Auswirkungen auf die
Infrastruktur ergeben sollen. Dieses Problem sollte mit dem Leiter der
Bauverwaltung des Amtes beraten werden.
Der Bürgermeister erinnert daran, dass es sich lediglich um einen
Aufstellungsbeschluss handelt und die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange noch einzuholen sind.
Herr Grimnitz erkundigt sich nach dem Abstimmungsergebnis der Empfehlung
zur Beschlussfassung im Bauausschuss.
In diesem Zusammenhang regt Herr Lange zum wiederholten Male an, die
Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse in die Beschlussvorschlagen für die
Gemeindevertretung aufzunehmen.
Beschluss Nr.
: 75-13/21
Die
Gemeindevertretung beschließt
1.
den
Bebauungsplan Nr. 18 um den Bereich am Nordabschnitt des Lütten Wegs in
Lichtenhagen, östlich des Evershäger Weges zu erweitern (1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 18). Mit dem Änderungsplan soll Baurecht für eine
Ergänzungsbebauung mit 10 Einfamilienhäusern geschaffen werden. 2.
Die
Bezeichnung des Bebauungsplanes wird mit der 1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet und die
Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ in Bebauungsplan Nr.
18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage „Lütter-Weg“ geändert. |
3.
Die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt. |
4.
Der
Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 18 vom 20.04.2021 und die zugehörige
Begründung (s. Anlagen) werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB bestimmt. |
5.
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist unter
Beachtung der Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
durchzuführen. |
Abstimmung:
6 |
Ja-Stimmen |
6 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
Der
Beschlussvorschlag kann nicht umgesetzt werden, da keine Mehrheit in der
Abstimmung erzielt wurde.
Auf Grund des
Abstimmungsergebnisses zum obigen Beschlussvorschlag stellt der Bürgermeister
den Antrag, den folgenden in engem Zusammenhang stehenden TOP „Beschluss über den
Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und
Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ abzusetzen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
4 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Damit ist der ursprüngliche TOP 10 „Beschluss
über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und
Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ abgesetzt.