TOP Ö 8: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss B-Plan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Herr Harbrecht fragt nach, warum der Grünausgleich vernachlässigt wurde (ebenso beim Baufeld 67). Der Bürgermeister wird mit dem Planungsbüro beraten, da 60% Grünflächen im B-Plan vorgesehen sind.

 

Für Herrn Ibendorf ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, ob die Fläche für 10 Häuser passend ist. Herr May verweist auf die zwingend einzuhaltende GRZ von 0,4.

 

Herr Prof. Vogel möchte wissen, wie viele Häuser genau auf der Fläche geplant werden können.

 

Herr Dr. Hornickel wundert sich ebenfalls, dass keine Parzellierung zu erkennen ist und Vermerke fehlen. Die Grünflächen sollten innerhalb des B-Plans geplant werden, damit das Oberflächenwasser im Falle von Starkregen aufgenommen werden kann.

 

Herr Harbrecht sieht auch ein Problem mit der Schmutzwasser- und Regenwasserableitung in dem Gebiet. Daher ist nicht verständlich, dass sich durch das neue Bebauungsgebiet scheinbar keine Auswirkungen auf die Infrastruktur ergeben sollen. Dieses Problem sollte mit dem Leiter der Bauverwaltung des Amtes beraten werden.

 

Der Bürgermeister erinnert daran, dass es sich lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange noch einzuholen sind.

 

Herr Grimnitz erkundigt sich nach dem Abstimmungsergebnis der Empfehlung zur Beschlussfassung im Bauausschuss.

In diesem Zusammenhang regt Herr Lange zum wiederholten Male an, die Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse in die Beschlussvorschlagen für die Gemeindevertretung aufzunehmen. 

 

Beschluss Nr. : 75-13/21

Die Gemeindevertretung beschließt

1.         den Bebauungsplan Nr. 18 um den Bereich am Nordabschnitt des Lütten Wegs in Lichtenhagen, östlich des Evershäger Weges zu erweitern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18). Mit dem Änderungsplan soll Baurecht für eine Ergänzungsbebauung mit 10 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

2.         Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wird mit der 1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet und die Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ in Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage „Lütter-Weg“ geändert.

3.         Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

4.         Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 18 vom 20.04.2021 und die zugehörige Begründung (s. Anlagen) werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt.

5.         Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist unter Beachtung der Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchzuführen.

Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag kann nicht umgesetzt werden, da keine Mehrheit in der Abstimmung erzielt wurde.                                                                                                                                                             

 

Auf Grund des Abstimmungsergebnisses zum obigen Beschlussvorschlag stellt der Bürgermeister den Antrag, den folgenden in engem Zusammenhang stehenden TOP „Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ abzusetzen.

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

Damit ist der ursprüngliche TOP 10 Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ abgesetzt.