TOP Ö 7: Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2021

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Der Haushaltsvollzug verläuft nach Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt 2021 im Rahmen des Haushaltsplanes.

Die Übersicht über den Erfüllungsstand zum Haushalt 2021 wird zur Kenntnis

genommen.

 

Der Bürgermeister informiert über die Maßnahmen

- Gemeindestraßensanierung

- Reparatur der Straßenbeleuchtung (Sturz einer Einwohnerin mit Rollator in den Abendstunden)

die unbedingt im 2. Halbjahr 2021 realisiert werden müssen.

 

Herr Reincke erwähnt, dass er es im Zuge des fortschreitenden Insektensterbens begrüßen würde, weiterhin nachts keine Straßenbeleuchtung zu veranlassen.

Herr Mews erwähnt sein Verständnis dafür, verweist aber auf die notwendige

Gewährleistung der Sicherheit.