Sitzung: 16.06.2021 Gemeindevertretung Stäbelow
Vorlage: IV/FV/40-0779/2021
Nach § 20 GemHVO Doppik hat
der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden
Haushaltsjahres zu berichten.
Der Haushaltsvollzug
verläuft nach Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt 2021 im Rahmen des
Haushaltsplanes.
Die Übersicht über den
Erfüllungsstand zum Haushalt 2021 wird zur Kenntnis
genommen.
Der Bürgermeister
informiert über die Maßnahmen
- Gemeindestraßensanierung
- Reparatur der
Straßenbeleuchtung (Sturz einer Einwohnerin mit Rollator in den Abendstunden)
die unbedingt im 2.
Halbjahr 2021 realisiert werden müssen.
Herr Reincke erwähnt, dass
er es im Zuge des fortschreitenden Insektensterbens begrüßen würde, weiterhin
nachts keine Straßenbeleuchtung zu veranlassen.
Herr Mews erwähnt sein
Verständnis dafür, verweist aber auf die notwendige
Gewährleistung der
Sicherheit.