TOP Ö 9: Innenbereichssatzung Bliesekow 1. Änderung – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 32-8/21

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Bliesekow zu ändern. Ziel ist die Einbeziehung einer Abrundungsfläche am westlichen Ortsrand zwecks Bereitstellung eines Wohnbaugrundstücks für einen ortsansässigen Landwirt.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow nebst Begründung wird gemäß Anlage gebilligt.

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald ein Städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller/ Investor und der Gemeinde Stäbelow zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Änderungssatzung entstehenden Kosten geschlossen ist und nach entsprechend vollständigem Zahlungseingang auf der im Vertrag angegebenen Bankverbindung bzw. Beibringen einer Bürgschaft in Höhe der Planungskosten.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Am westlichen Ortsrand von Bliesekow ist die Errichtung eines Wohnhauses als Altenteilerlösung für einen im Gemeindegebiet tätigen Landwirt beabsichtigt. Der Landwirt beantragte dazu, in Bliesekow eine entsprechende Bebauungsmöglichkeit bereitzustellen.

Im Ergebnis einer Vorprüfung des Anliegens wird vorgeschlagen, einen Wohnbaustandort an der Kastanienstraße gegenüber Haus Nr. 14 bereitzustellen und dazu im Rahmen einer Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow die benötigte

Fläche in den Innenbereich einzubeziehen. Der Antragsteller ist mit dem Standortvorschlag einverstanden und ist bereit, die Kosten der Satzungsänderung zu tragen.

Eine zuvor erwogene Ansiedlung des Neubauvorhabens auf dem landwirtschaftlichen Betriebshof westlich des Ortseinganges wurde vom Landkreis abgelehnt.

Für einen Vorschlag des Landkreises zur Verwirklichung des Vorhabens am

östlichen Ortsrand/ Ausgang Teichweg in Verbindung mit einer dafür vorzunehmenden Abrundung des Innenbereichs (Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow) bestehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Denn die vorgeschlagene Fläche würde den gesetzlichen Mindestabstand zur nächstgelegenen Windkraftanlage

unterschreiten und ist gemäß LEP 2016 wegen einer Ackerzahl ≥50 nicht in

Siedlungsfläche umwandelbar. Außerdem würde der Vorschlag auch einen

städtebaulich nicht erwünschten Ansatz für weitere Siedlungserweiterungen

entstehen lassen.

Der Gemeinde wird vom Planungsbüro empfohlen, das Anliegen zu unterstützen und der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen. Mit der vorgeschlagenen

Abrundungsfläche wandelt sich zwangsläufig auch auf der zwischenliegenden Fläche bis zum Gebäude Kastanienstr. 21 (Pension) die planungsrechtliche Situation.

Die Stellplatzfläche der Pension, wo bisher nur Nebenanlagen zulässig sind und die nebenliegende Pachtgartenfläche, auf der eine bauliche Nutzung bisher gänzlich

unzulässig ist, werden notwendigerweise Teil der Abrundung und erhalten damit

allgemeines Baurecht für je ein Wohnhaus. Vorbehaltlich einer noch erforderlichen landesplanerischen Abstimmung erscheinen die insgesamt 3 Wohnungen mit dem im SUR bis 2025 vereinbarten Entwicklungskontingent vereinbar - auch unter

Berücksichtigung der jüngeren Fertigstellungsstatistik und der potenziell noch

bestehenden freien Bauplätze in Stäbelow (B01, B08).

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 die Satzungsänderung

beraten und der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.

Der Bürgermeister und Herr Brügge beantworten Anfragen der Gemeindevertreter.

Frau Bendin erwähnt das fehlende öffentliche Interesse und äußert ihre Bedenken bezüglich der Privilegierung für eine Person.

Der Bürgermeister erklärt noch einmal zum Antrag der Ansiedlung in Bliesekow und betont, dass eine Siedlungserweiterung nicht vorgesehen ist.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen