Sitzung: 16.06.2021 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0778/2021
Beschluss Nr.
: 32-8/21
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Bliesekow zu ändern. Ziel ist die Einbeziehung einer Abrundungsfläche am westlichen Ortsrand zwecks Bereitstellung eines Wohnbaugrundstücks für einen ortsansässigen Landwirt. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow nebst Begründung wird gemäß Anlage gebilligt. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald ein Städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller/ Investor und der Gemeinde Stäbelow zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Änderungssatzung entstehenden Kosten geschlossen ist und nach entsprechend vollständigem Zahlungseingang auf der im Vertrag angegebenen Bankverbindung bzw. Beibringen einer Bürgschaft in Höhe der Planungskosten. |
Der Bürgermeister informiert
zum Beschlussvorschlag.
Am westlichen Ortsrand von
Bliesekow ist die Errichtung eines Wohnhauses als Altenteilerlösung für einen
im Gemeindegebiet tätigen Landwirt beabsichtigt. Der Landwirt beantragte dazu,
in Bliesekow eine entsprechende Bebauungsmöglichkeit bereitzustellen.
Im Ergebnis einer Vorprüfung
des Anliegens wird vorgeschlagen, einen Wohnbaustandort an der Kastanienstraße
gegenüber Haus Nr. 14 bereitzustellen und dazu im Rahmen einer Änderung der
Innenbereichssatzung Bliesekow die benötigte
Fläche in den Innenbereich
einzubeziehen. Der Antragsteller ist mit dem Standortvorschlag einverstanden
und ist bereit, die Kosten der Satzungsänderung zu tragen.
Eine zuvor erwogene
Ansiedlung des Neubauvorhabens auf dem landwirtschaftlichen Betriebshof
westlich des Ortseinganges wurde vom Landkreis abgelehnt.
Für einen Vorschlag des
Landkreises zur Verwirklichung des Vorhabens am
östlichen Ortsrand/ Ausgang
Teichweg in Verbindung mit einer dafür vorzunehmenden Abrundung des
Innenbereichs (Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow) bestehen keine
hinreichenden Erfolgsaussichten. Denn die vorgeschlagene Fläche würde den
gesetzlichen Mindestabstand zur nächstgelegenen Windkraftanlage
unterschreiten und ist gemäß
LEP 2016 wegen einer Ackerzahl ≥50 nicht in
Siedlungsfläche umwandelbar.
Außerdem würde der Vorschlag auch einen
städtebaulich nicht
erwünschten Ansatz für weitere Siedlungserweiterungen
entstehen lassen.
Der Gemeinde wird vom
Planungsbüro empfohlen, das Anliegen zu unterstützen und der vorgeschlagenen
Satzungsänderung zuzustimmen. Mit der vorgeschlagenen
Abrundungsfläche wandelt
sich zwangsläufig auch auf der zwischenliegenden Fläche bis zum Gebäude
Kastanienstr. 21 (Pension) die planungsrechtliche Situation.
Die Stellplatzfläche der
Pension, wo bisher nur Nebenanlagen zulässig sind und die nebenliegende
Pachtgartenfläche, auf der eine bauliche Nutzung bisher gänzlich
unzulässig ist, werden
notwendigerweise Teil der Abrundung und erhalten damit
allgemeines Baurecht für je
ein Wohnhaus. Vorbehaltlich einer noch erforderlichen landesplanerischen
Abstimmung erscheinen die insgesamt 3 Wohnungen mit dem im SUR bis 2025
vereinbarten Entwicklungskontingent vereinbar - auch unter
Berücksichtigung der
jüngeren Fertigstellungsstatistik und der potenziell noch
bestehenden freien Bauplätze
in Stäbelow (B01, B08).
Der Bauausschuss hat in
seiner Sitzung am 02.06.2021 die Satzungsänderung
beraten und der
Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.
Der Bürgermeister und Herr Brügge beantworten Anfragen
der Gemeindevertreter.
Frau Bendin erwähnt das fehlende öffentliche Interesse
und äußert ihre Bedenken bezüglich der Privilegierung für eine Person.
Der Bürgermeister erklärt noch einmal zum Antrag der
Ansiedlung in Bliesekow und betont, dass eine Siedlungserweiterung nicht
vorgesehen ist.
Die
Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |