Sitzung: 16.06.2021 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/BV/40-0777/2021
Beschluss Nr.:
31-8/2021
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der ersten
Änderung der Innenbereichsatzung Bliesekow der Gemeinde Stäbelow entstehenden
Kosten mit dem Antragsteller (siehe Entwurf in der Anlage) abzuschließen.
Der Bürgermeister begründet den Beschussvorschlag.
Die Gemeinde beabsichtigt,
die Innenbereichsatzung der Gemeinde
für den Ortsteil Bliesekow zu ändern.
Damit alle Kosten, die im Zusammenhang mit der
Aufstellung der Satzungsänderung entstehen, nicht von der Gemeinde, sondern vom
Antragsteller bzw. Investor getragen werden, ist ein Städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde zu schließen.
Erst nach Zahlungseingang der Planungskosten in voller
Höhe kann die
Beauftragung eines Planungsbüros erfolgen.
Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, der ebenfalls
in der heutigen Gemeindevertretersitzung thematisiert wird, wurde von einem
Planungsbüro erarbeitet, das von der Gemeinde noch keinen Auftrag erhalten hat.
Die Erarbeitung des Aufstellungs- und
Entwurfsbeschlusses entspricht den
Leistungsphasen 1 und 2 von insgesamt 3
Leistungsphasen gemäß § 19 I HOAI
(90 %).
Der Bürgermeister informiert, dass der Bauausschuss am
02.06.2021 u.a. über den Antrag vom 27.04.2021 des Investors und über den Städtebaulichen Vertrag beraten und
die Beschlussfassung empfohlen hat.
Nach Beantwortung weiterer Anfragen der
Gemeindevertreter wird folgender
Beschluss wird gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |