TOP Ö 8: Innenbereichssatzung Bliesekow 1. Änderung – Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 31-8/2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der ersten Änderung der Innenbereichsatzung Bliesekow der Gemeinde Stäbelow entstehenden Kosten mit dem Antragsteller (siehe Entwurf in der Anlage) abzuschließen.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschussvorschlag.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Innenbereichsatzung der Gemeinde für den Ortsteil Bliesekow zu ändern.

Damit alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzungsänderung entstehen, nicht von der Gemeinde, sondern vom Antragsteller bzw. Investor getragen werden, ist ein Städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde zu schließen.

Erst nach Zahlungseingang der Planungskosten in voller Höhe kann die

Beauftragung eines Planungsbüros erfolgen. 

Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, der ebenfalls in der heutigen Gemeindevertretersitzung thematisiert wird, wurde von einem Planungsbüro erarbeitet, das von der Gemeinde noch keinen Auftrag erhalten hat.

Die Erarbeitung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses entspricht den

Leistungsphasen 1 und 2 von insgesamt 3 Leistungsphasen gemäß § 19 I HOAI

(90 %).

Der Bürgermeister informiert, dass der Bauausschuss am 02.06.2021 u.a. über den Antrag vom 27.04.2021 des Investors und über den Städtebaulichen Vertrag beraten und die Beschlussfassung empfohlen hat.

Nach Beantwortung weiterer Anfragen der Gemeindevertreter wird folgender

Beschluss wird gefasst:

 

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen