Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/BV/70-0912/2021
Beschluss Nr.: 39-8/21
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt
(Nr. 21-4/15 mit Datum vom 09.04.2015) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit dem Flurstück 56/25 der Flur 2, Gemarkung Lambrechtshagen in einem Umfang von etwa 1,0 ha. Der B-Plan wird mit dem Namen Bebauungsplan Nr.28 „südliche Bauernreihe“ weitergeführt.
Des Weiteren ist das ursprünglich gewählte beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB in ein Regelverfahren nach BauGB zu überführen, da die Anwendbarkeit des Verfahrens nach §13a nicht mehr gegeben ist. Der B-Plan wird mit dem Namen Bebauungsplan Nr.28 „südliche Bauernreihe“ weitergeführt.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den Planungsraum als Wohnbauflächen dar. Die Planung ist somit zielführend.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligungen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit
Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonst. TÖB
Herr Kutschke erläutert nochmals die Situation in der Kita und auch das
Erfordernis, weiteren Wohnraum zu schaffen. Zunächst will man sich auf den
Neubau der Kita fokussieren. Die Abstimmungen mit dem Planungsamt des Landkreises
sind erfolgt. Von Seiten der Baubehörde ist für dieses Projekt grünes Licht
gegeben worden.
Herr Baade erhebt den Einwand, dass die Arbeitskräfte durch den
Trägerwechsel schon jetzt gezwungen wurden, sich neue Arbeit zu suchen, obwohl
die Gemeinde noch nicht mal Baurecht hat.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass alle Mitarbeiter ein
Übernahmeangebot erhalten haben und dass der Trägerwechsel und der Neubau zwei
verschiedene Angelegenheiten sind. Dem Bebauungsplan steht nichts im Wege
Herr Kutschke kehrt zurück zur Tagesordnung.
Die Gemeindevertreter sind sich uneinig über die Verfahrensweise und
hinterfragen, warum es keine schriftlichen Bestätigungen der Vorgespräche mit
dem Planungsamt gibt.
Herr Kutschke erklärt, dass der Landkreis eine Handlungsempfehlung gibt
und sich dieser bisher auch immer an die Absprachen gehalten hat.
Die Unterlagen sind vom Planer bereits fertig gestellt, auch die erforderlichen Parkflächen sind enthalten.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |