TOP Ö 6.1: Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2021

 

 


Vorsitzende verliest den Beschluss zum Neubau einer Schule von der Gemeindevertretersitzung am 06.05.2021

1. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in Verfolg der Beschlüsse Nr. 52-9/16 vom 15.12.2016 und Nr. 59 und 60-10/21 vom 25.03.2021 den Neubau einer Schule, die den Vorgaben des § 39 Abs. 6 SchulG MV und der Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen Schulen in Mecklenburg Vorpommern“ vom 28.03.2018 – aktualisiert am 21.01.2020 – entspricht, also Betreuungsangebote gewährleistet „die zu einer für die Erziehungsberechtigten zeitlich verlässlich Betreuung vor und nach dem Unterricht, einschließlich der unterrichtergänzenden Angebot an ganztägig arbeitenden Schulen, führen.“

Zugleich wird geprüft, ob die Grundschule durch eine Orientierungsstufe erweitert werden kann.

2. Die Standortfrage wird erst entschieden, wenn ein Schulkonzept vorliegt, dass die vorbezeichneten Anforderungen erfüllt.