TOP Ö 11: Neuaufstellung Stellplatzsatzung, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

S. 6 der Anlage zum Beschlussvorschlag ist auszutauschen (Tischvorlage), da hier eine Einfügung seitens des Amtes ergänzt werden musste.

 

Beschluss Nr. 74-12/21

Die Gemeindevertretung beschließt

  1. die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen „Stellplatzsatzung“ (s. Anlage) neu aufzustellen und die Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2006 aufzuheben,
  2. Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Stellplatzsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird gebilligt,
  3. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister beendet die Sitzung.

 

Herr May wird beauftragt, den Bürgermeister während seines dreiwöchigen Urlaubs ab 18.06.2021 zu vertreten und zunächst den Baustopp für die Hauptstr. 67 zu veranlassen.