TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die anwesenden Gäste und stellt fest, dass die Gemeindevertretung vollständig anwesend ist. Alle Einladungen sind fristgerecht eingegangen, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.