Sitzung: 17.06.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Bericht des
Bürgermeisters:
- Es liegt ein Antrag der WG Das Dorf vor, in
dieser Sitzung über die Erteilung der Baugenehmigung in der Hauptstraße 67 zu
informieren, insbesondere zu den Fragen:
1. Wer hat das Einvernehmen mit der Gemeinde
hergestellt?
2. Wer hat die Baugenehmigung erteilt?
3. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt?
4. Wer hat die Zustimmung zum Fällen der 300
Jahre alten Eiche auf dem Grundstück gegeben?
Der Bürgermeister verliest die Information des Amtes Warnow-West zur
Erteilung der Baugenehmigung (siehe Anlage zum Protokoll).
- Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion
FDP/SPD vor. In dieser Sitzung sollen Fragen zu den Kosten, die der
Garagenabriss am Sievershäger Weg und der Prozess um diese Kosten verursacht
haben, beantwortet werden. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, eine
Informationsvorlage zur Beantwortung der Fragen, welche die Vorgänge bis zum
Jahr 2012 zurückverfolgt und darlegt, für die Hauptausschusssitzung am
19.08.2021 vorzubereiten. Der Bürgermeister wird auf der
Gemeindevertretersitzung am 09.09.2021 dazu informieren.
- Der Bürgermeister informiert zum Ergebnis
der rechtlichen Prüfung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Rostock zur Feststellung der Nichtigkeit der auf der Dringlichkeitssitzung vom
18.03.2021 gefassten Beschlüsse der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.
Folgende Beschlüsse sind für nichtig
erklärt: Beschluss Nr. 56-9/21, Beschluss Nr.
57-9/21 und Beschluss Nr. 58-9/21.
- Des Weiteren prüfte die untere
Rechtsaufsichtsbehörde die als Tischvorlage eingebrachten Dringlichkeitsanträge
auf der Gemeindevertretersitzung vom 25.03.2021 und stellte die Nichtigkeit der
als Tischvorlage eingebrachten Beschlüsse mir der Nr. 59-10/21 und 60-10/21
fest.
- Die Nachpflanzungen im Driftenweg sind
erfolgt und heute vor Ort besehen worden. Eine zweite Begehung ist für den
Herbst vorgesehen.
- Das Vorhaben Reetdacheindeckung und
Schallschutz für die Schule beginnt termingerecht.
- Corona: Auf Grund der geringen
7-Tage-Inzidenz konnte das Gemeindezentrum für alle Gruppen, auch für die
Schach- und Skatgruppen, wieder geöffnet werden. Es besteht weiterhin
Maskenpflicht und die Verpflichtung zur Eintragung in Anwesenheitslisten. Auch
die Bürgermeistersprechstunde findet seit dem 14.06.2021 wieder im
Gemeindezentrum statt.
- Durch den Bürgermeister wurde ein Gutachten
zur defekten Holzfassade beauftragt. Die Haushaltsmittel zur Beseitigung der
Schäden werden in den Haushalt 2022 eingestellt.
- Der Ort Lichtenhagen der Gemeinde nimmt am
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ tei“. Federführend wird Herr Ibendorf die
Antragsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb bis 30.07.2021
zusammentragen.
Fragen der
Gemeindevertreter:
- Herr Tietböhl fragt nach, ob bereits für den
Caravan-Stellplatz in Elmenhorst die Bestätigung der Duldung vorliegt. Der
Bürgermeister versichert, dass er sich persönlich für die Erteilung der
Duldungsgenehmigung beim Landkreis Rostock eingesetzt hat. Im Amt liegen noch
keine Informationen vor. Zu beachten ist, dass der F-Plan Sondergebiete
ausweisen muss, damit Caravan-Stellplätze möglich sind.
- Herr Lange erklärt, dass er in Bezug auf den
Strandweg und die Hauptstr. 67 mit dem Amt Warnow-West keinen Fortschritt
erkennen kann und daher Herr Bittl, Leiter des Dezernats III – Wirtschaft und
Bau - des Landkreises Rostock, um ein Gespräch zusammen mit den Gemeindevertretern
und den sachkundigen Einwohnern gebeten wurde. Er bittet die Gemeindevertreter
und sachkundigen Einwohner, die zu beratenden Themenvorschläge einzubringen.
Die Terminabsprache koordiniert Herr Lange.
Herr Dr. Hornickel ergänzt, dass Herr Bittl, Herr Crone
(Bürgerbeauftragter des Landes MV), der Landrat des Landkreises Rostock Herr
Constien sowie der Petitionsausschuss des Landes eine politische Lösung zur
Thematik Strandweg herbeiführen wollen.
- Herr Prof. Vogel bittet den Bürgermeister,
zukünftig die Unsitte von Tischvorlagen/Dringlichkeitsanträgen zu unterbinden.
So kann vorab vermieden werden, dass Beschlüsse durch die untere
Rechtsaufsichtsbehörde für nichtig erklärt werden müssen.
Herr Dr. Hornickel bleibt dabei, dass Dringlichkeit geboten war. Seiner
Auffassung nach kann nur das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Beschlüsse
wirklich für nichtig erklärt werden konnten. Er schlägt dem Bürgermeister vor,
beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage auf Grund der falschen
Entscheidung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde anzustrengen.
Der Bürgermeister akzeptiert die Auffassung der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde und geht auf den Vorschlag nicht ein.
Herr Gotham möchte wissen, wer veranlasst hat, dass die Beschlüsse der
Dringlichkeitssitzung vom 18.03.2021 für nichtig erklärt wurden - der
Bürgermeister, die LVBin des Amtes oder die Rechtsaufsicht selbst. Wenn keine
Dringlichkeit gegeben ist, hätte der Bürgermeister die Sitzung nicht anberaumen
dürfen. Herr Dr. Hornickel stimmt Herrn Gotham zu. Innerhalb einer Frist von 14
Tagen hätten der Bürgermeister, die Leitende Verwaltungsbeamtin oder der
Landkreis den Beschlüssen widersprechen müssen.
Herr Joachim fehlt die Unterstützung des Amtes. Die Gemeinde ist sich
einig, dass den Bewohnern des Strandweges geholfen werden soll. Auch folgt er
den Ausführungen des Rechtsanwalts des Amtes nicht, sondern sieht durch das
Versperren von Rettungswegen und den Polizeieinsatz dringenden Handlungsbedarf.
Er spricht sich dafür aus, die Beschlüsse erneut zu fassen.
Der Bürgermeister wird dazu informieren, von wem die Beschlüsse
zurückgenommen wurden.
Bericht der
Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales:
Die letzte Sitzung
des Ausschusses fand am 25.05.2021 statt. Frau Lange berichtet von den Inhalten
der Sitzung (Vgl. Protokoll).
Kurzfristig ist zu
überlegen, ob die Gemeindefeste wieder durchgeführt werden können, der
Internetauftritt der Gemeinde soll überarbeitet werden, auch soll eine
Gemeindezeitung herausgebracht werden. Die technische Ausstattung des
Gemeindezentrums wird geplant. Für das Gemeindeentwicklungskonzept liegen
Empfehlungen für Sport- und Spielplätze vor.
Die
Schulsozialarbeit an der Grundschule wurde in das Antragsverfahren zur
Förderung aus dem Europäischen Sozialfond aufgenommen. So könnte die
Schulsozialarbeit für mehrere Jahre abgesichert werden. Der Ausschuss empfiehlt
die Weiterführung der Schulsozialarbeit.
In der
Einwohnerfragestunde gab es viele Anregungen für die Kita und Schule.
Die Zuarbeit für
die Erstausgabe des Mitteilungsblattes des Amtes mit den amtsangehörigen
Gemeinden liegt vor.
Der
Schularbeitsgruppe wurden Empfehlungen ausgesprochen, u. a. auch zum
Schulstandort.
Fragen der
Gemeindevertreter:
Herr Prof. Vogel
informiert zur Stagnation der Inklusion an Schulen und fragt, ob diese
Entwicklung im Schulkonzept berücksichtigt wurde (z. B. Klassenraumgrößen). Im
Übrigen wurde ihm das seit eineinhalb Jahren zugesagte Schulkonzept noch nicht
zugestellt.
Frau Lange weist
darauf hin, dass jede Schule nach einem Konzept arbeitet, welches ständig
angepasst und nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt wird.
Herr Dr. Hornickel
gibt einen allgemeinen Hinweis zur Inklusion an Schulen: Die Inklusion an
Schulen kann seitens des Bundes nicht mehr aufgehoben werden, da ein
internationales Abkommen dazu existiert. Da Bildung Ländersache ist, handelt es
sich um eine Frage der Umsetzung, die in einigen Ländern langsamer verläuft.
Nach kontroverser
Diskussion stellt Herr Lange einen Antrag zur Geschäftsordnung, im Verlauf der
Sitzung fortzufahren.
Der Bürgermeister
folgt dem Antrag.
Herr Ibendorf
erinnert daran, dass im Schulkonzept die sich ändernden Schülerzahlen stetig
angepasst werden müssen.
Auf die Nachfrage
zum Spielplatz Jasminhof, konnte der Bürgermeister noch keine
zufriedenstellende Antwort erhalten, vermutlich wurden die Inhalte des
Ausschussprotokolls nicht richtig übermittelt.
Herr Tietböhl
erkundigt sich nach dem Stand der Schulstandortwahl.
Die in der
Ausschusssitzung Anwesenden fanden den jetzigen Schulstandort zu klein. Die
Standortwahl hängt vom Schulkonzept und der Entwicklung der Schülerzahlen ab,
so Frau Lange.
Herr Gotham stellt
zum wiederholten Mal klar, dass der Zustand an der Schule in Lichtenhagen seit
2016 für die Kinder unzumutbar ist. Die Klassenstufen werden inzwischen
zweizügig (Statt 100 lernen 168 Kinder an der Schule, davon 27 auswärtige
Schüler.) geführt. Das Computerkabinett musste aufgegeben werden, um einen Klassenraum
zu schaffen. Es hätte längst mit einem Schulerweiterungsbau begonnen werden
können. Wann ist endlich Baubeginn?! Es handelt sich um einen Schulnotstand.
Auf die Nachfrage
von Herr E. Rosenkranz, ob bereits die Genehmigung des Ministeriums für die
Orientierungsstufe vorliegt, wendet Herr Gotham ein, dass doch zunächst nur die
Grundschule geplant werden sollte. Für die Orientierungsstufe könnte zu einem
späteren Zeitpunkt ein neues Gebäude geplant werden.
Frau Lange fragt sich, woran es liegt, dass keine Einigung
zur Schulplanung erreicht wird, wenn die Gemeinde und die Schule sich im Klaren
und einig sind, dass der momentane Zustand nicht haltbar ist und alle für
bessere Bedingungen an der Schule plädieren.
Die Diskussion um den Schulstandort verzögert den Baubeginn, so Herr Gotham.
Der Bürgermeister fasst zusammen: Es sollte bereits mit der Schulplanung begonnen und nicht auf den Bescheid zur Orientierungsstufe vom Ministerium gewartet werden. Ein Datum für den Baubeginn kann noch nicht genannt werden.
Bericht des 1. stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Verkehr:
-Die Bauausschusssitzung vom 29.04.2021 wurde am 20.05.2021 fortgeführt.
Zuarbeiten zur Dorfentwicklungsplanung sind beraten worden, u. a. Wegeführung des Radweges am Strand, Tourismusentwicklung, Überarbeitung des F-Plans, Parkhaus hinter dem BMW-Autohaus, Erhaltungssatzung für den Denkmalbereich, Verkehrssituation. Die Schwerpunktthemen wird das Planungsbüro erarbeiten.
-Das Amt wird ein Schreiben an das Landes- und Bundesministerium aufsetzen, um die Beschränkung der Geschwindigkeit in der Ortslage Lichtenhagen auf 30 km/h zu erreichen. Die Gesetzeslage gestaltet sich schwierig.
-Für die Haushaltsplanung 2022 wurde die Bereitstellung von Mitteln für folgende Projekte empfohlen: Sanierung Glasdach Sporthalle, Ausfahrt Feuerwehrgebäude, Fassade Kita, barrierefreie Übergänge an Straßen, Ausbau Radwegenetz, Beleuchtung am Radweg von Elmenhorst nach Lichtenhagen (K10), Lautsprecher/Video-Anlage für das Gemeindezentrum (Internetstreaming für Bürger), Freiwillige Feuerwehr, Sportplatz, Bolzplatz und Beachvolleyballfeld neben dem Gemeindezentrum, Kleinfeldspielplatz, Konzept für Heimatstube, B-Plan 22 nördlich vom Garagenkomplex in Lichtenhagen.
Fragen der Gemeindevertreter:
Herr Tietböhl wirft nochmal das Problem bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Reihenhäuser in der Hauptstr. 67 (ehemals Hof Upleger) auf. Wie steht der Bauausschuss zum Erhalt von alten reetgedeckten Häusern? In den letzten Jahren sind in Elmenhorst bereits zwei alte reetgedeckte Häuser verloren gegangen. Wer hat das Einvernehmen zum Fällen der 300 Jahre alten Eiche erteilt.? Wie kam es zur Baugenehmigung vom 19.04.2021?
Herr Joachim erklärt, dass der Ausschuss ebenfalls überrascht war. Hier muss die Zusammenarbeit mit dem Amt sehr hinterfragt werden. Der Ausschuss tagte lediglich am 13.08.2020 zu diesem Thema. Es lagen keine vollständigen Unterlagen vor.
Herr Gotham weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer korrekten Protokollführung hin. Im Protokoll des Ausschusses vom 13.08.2020 ist nachzulesen, dass die Gemeinde das Einvernehmen einstimmig hergestellt hat, obwohl tatsächlich keine Abstimmung erfolgte und dies auch nachweislich beanstandet wurde.
Herr May als Bauausschussvorsitzender nimmt Stellung: Im Bericht des Bürgermeisters wurde der chronologische Ablauf zur Erlangung der Baugenehmigung für die Hauptstr. 67 in Elmenhorst dargelegt. Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens zeigt, dass das Einvernehmen mit der Gemeinde nach § 36 BauGB nur mit vollständigen Bauunterlagen erfolgen sollte. Es ist dringend geboten, bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West zu veranlassen, dass alle diesbezüglichen Anträge vollständig mit den Sitzungsunterlagen übergeben werden. Anderenfalls werden diese nicht beraten und mit Bitte um Fristverlängerung zurückgegeben. Die Bauverwaltung des Amtes Warnow-West wird aufgefordert, bei Notwendigkeit der Fristeinhaltung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben über eine zusätzliche Bauausschusssitzung zu informieren. Es muss verhindert werden, dass das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wird.
Auf Nachfrage von Herrn Tietböhl stellt Herr May klar, dass der Bauausschuss über das Procedere falsch informiert war, dies allerdings nicht dem Amt angelastet werden kann.
Herr Harbrecht stellt fest, dass das Einvernehmen durch den Bürgermeister auf Grund der Erteilung des Einvernehmens durch den Bauausschuss entsprechend dem Protokoll vom 13.08.2021 hergestellt werden musste. Da hier der Fehler eindeutig beim Bauausschussvorsitzenden liegt und nicht mehr abzuändern ist, stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag:
Das Amt soll unverzüglich eine einstweilige Verfügung für einen sofortigen Baustopp erwirken. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist die Baugenehmigung nicht gesetzeskonform (Für 21 WE sind mindestens 6300 qm nötig.). Um eine öffentliche Zuwegung zu gewährleisten, sollte ein B-Plan aufgelegt werden, um Problemen wie im Strandweg vorzubeugen. Für das Fällen der 300 Jahre alten Eiche muss ein Grünausgleich geschaffen werden (Neupflanzung von mind. 10-15 jungen Eichen).
Der Landkreis hätte das Einvernehmen für diese Baumaßnahme nicht ersetzt, wenn die Gemeinde nicht ihr Einvernehmen erteilt hätte.
Herr Grimnitz fragt, wer in Haftung genommen wird.
Herr Ibendorf möchte wissen wer angeordnet hat, den offensichtlich falschen Vermerk „…einstimmiges Einvernehmen“ in das Protokoll aufzunehmen. Warum gab es keine Protokollkontrolle?
Herr L. Rosenkranz fordert mehr Information und Unterstützung vom Amt ein, da alle Gemeindevertreter nur ehrenamtlich tätig sind und unzureichende Fachkenntnisse vorweisen können.
Herr Lange stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass zum Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt werden soll.
Herr Dr. Hornickel erweitert den Antrag der CDU-Fraktion um einen Punkt:
Das Amt soll prüfen, ob die Baugenehmigung rechtswidrig ist.
Der Bürgermeister lässt zum Antrag der CDU-Fraktion in Ergänzung des
Antrages durch die Fraktion der FDP/SPD abstimmen:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |
Bericht des 1. stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus:
Da der Ausschuss auf seiner Sitzung am 20.05.2021 nicht beschlussfähig war, konnte nur zu den Tagesordnungspunkten informiert, aber keine Empfehlung ausgesprochen werden.
Zum Breitbandausbau gibt es eine Neuerung. Firmen können Anträge beim Landkreis Rostock stellen. Der Bürgermeister lässt prüfen inwieweit das Amt die Firmen informieren kann und informiert hierzu in der Gemeindevertretersitzung am 09.09.2021.
Die Stellplatzsatzung wurde besprochen und mit dem Bauausschuss abgestimmt.
Es fand ein Vor-Ort-Termin mit dem StALU MM am Strand statt, an dem der Bürgermeister, Herr L. Rosenkranz und Frau Düsterhöft teilgenommen haben. Um Parkplätze in Strandnähe zu schaffen, sollten die Grundstücksbesitzer zu Tausch- Pacht oder Kaufverhandlungen hinzugezogen werden.
Baumpatenschaften wurden in Erwägung gezogen; zur nächsten Gemeindevertretersitzung wird hierzu eine Information vom Amt erwartet.
Herr Lange möchte die Patenschaften auf Grünflächen ausgeweitet wissen. Hierzu könnte das Amt eine zusammenfassende Übersicht aller zu pflegenden Grünflächen bereitstellen.
Der Bürgermeister berichtet von den hohen Kosten für die Erstellung eines Baumkatasters, weshalb dieses nicht für die Gemeinde erstellt wurde. Bei den Grünflächen könnte er sich eine kostengünstige Lösung – wie von Herrn Harbrecht vorgeschlagen- vorstellen, indem die Gemeinde Luftbilder anfertigen lässt und dann die in Frage kommenden Flächen einzeichnet. (Bei der Verwendung von Drohnen ist der Datenschutz zu beachten, erinnert Herr Lange) Für Baumpatenschaften liegen bereits drei Anträge von Bürgern vor. Wer eine Grünflächenpatenschaft für den Findlingsgarten übernehmen möchte, kann sich an Herrn Dr. Mohr wenden.
Herr L. Rosenkranz möchte vom Amt aufgeklärt werden, wofür die Haushaltsmittel für das Tourismuskonzept und den Grünausgleich verwendet wurden.
Das Campen mit Wohnmobilen soll durch das Aufstellen von Schildern unterbunden werden, schlägt der Ausschuss vor. Der Bürgermeister verweist darauf, dass solche Schilder regelmäßig entfernt werden. Herr Krause ahndet Regelverstöße auf Grund der begrenzten Parkdauer von 3 h. Auch der Vorschlag von Herrn Dr. Hornickel, am Beginn des Weges ein Tor zu bauen o. ä., wurde bereits beim Landkreis angefragt und ist nicht zulässig. Es muss weiterhin nach einer Lösung zur Vermeidung von Regelverstößen am Strand gesucht werden.
Bericht der Vorsitzenden des Finanzausschusses:
Der Ausschuss tagte zwischenzeitlich nicht.
Herr Prof. Vogel hat an den Ausschuss den schriftlichen Antrag gestellt, ein Finanzkonzept für die Variante Schulerweiterungsbau und die Variante Schulneubau aufzustellen. Dann wird ersichtlich werden, welcher finanzielle Spielraum der Gemeinde überhaupt bei der Schulplanung zur Verfügung steht.
Der Bürgermeister erteilt der sachkundigen Einwohnerin und stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Kostyra, das Wort.
Frau Kostyra erklärt, dass in Zusammenarbeit dem Amt jede Investition mit einem Finanzkonzept unterlegt wird.
Herr Gotham rät von Projekten, die die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde übersteigen ab und schlägt erneut vor, schnellstmöglich mit dem bereits genehmigten Bauvorhaben Grundschule zu beginnen, um die Bedingungen für die Kinder alsbald zu verbessern.
Auf Nachfrage von Herrn Tietböhl informiert Frau Kostyra, dass die 20.000 EUR für das Tourismuskonzept im Haushalt 2020 zur Verfügung stehen und voraussichtlich ein Übertrag in das Jahr 2021 erfolgen wird.