TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit fest. Es sind 14 von 15 Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.