TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. 24 „Nobelstraße“ - Aufstellungsbeschluss

Beschluss: an Ausschuss/Fraktion verwiesen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Pagels erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er rückt vom Tisch ab und beteiligt sich nicht an der Beratung.

 

Zunächst erläutert der Bürgermeister, dass der Bezeichnung des Bebauungsplans mit „Nobelstraße“ auf Grund des Bezuges zur Stadt Rostock doch eher ungeeignet erscheint. Dem stimmen die Gemeindevertreter zu. Herr Ahrens schlägt als Namen „Am Schwanen-Soll“ vor.

Nach kurzer Diskussion über mögliche weitere Namen bzw. die Schreibweise wird über die Bezeichnung des B-Planes Nr.24 „Am Schwanen-Soll“ wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Somit lautet die Bezeichnung des B-Plans Nr. 24: „Am Schwanen-Soll“.

 

 

Zum Aufstellungsbeschluss:

 

Die Hansestadt Rostock plant eine umfassende Siedlungsentwicklung südlich und westlich des Ortsteils Biestow. Voraussetzung dafür ist die Anbindung dieser zukünftigen Siedlungsflächen an die L 132 in Höhe des Abzweiges nach Sildemow über eine Trasse, die das Papendorfer Gemeindegebiet quert.

Planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Straße ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Papendorf.

Durch die Errichtung der Straße wird eine ergänzende, gemeindegebietsübergreifende Siedlungsentwicklung in diesem Bereich auch auf dem Gebiet der Gemeinde Papendorf möglich und sinnvoll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 umfasst daher auch Flächen nördlich und südlich der geplanten Verkehrstrasse.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer gemischten Siedlungsstruktur geschaffen werden. Angestrebt werden individueller und Mietwohnungsbau sowie Versorgungseinrichtungen.

Besondere Berücksichtigung soll dabei die Schaffung von altersgerechten Wohnungen finden. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Straßenbahnhaltestelle „Südblick“ hat der Standort für die angesprochene Bevölkerungsgruppe eine besondere Qualität, da z.B. medizinische und andere Einrichtungen in der Hansestadt Rostock gut erreicht werden können.

Zusätzlich soll im Plangebiet ein Standort für einen Lebensmittelmarkt geschaffen werden. Die Ansiedlung weiterer Nutzungen soll im fortschreitenden Planverfahren geprüft werden. Denkbar sind hier soziale und medizinische Einrichtungen die z.B. einen Bezug zum Entwicklungsschwerpunkt altersgerechtes Wohnen haben.

Dieser Beschluss war zuletzt Gegenstand im Bauausschuss der Gemeinde Papendorf vom 16.3.2021. Einig war sich der Bauausschuss darüber, dass es auf keinen Fall eine Anbindung an die „Groß Stover Straße“ (Biestow-Groß Stove) geben soll. Ferner wurde die Empfehlung gegeben, im Bauausschuss vom 15.4.2021 den Geltungsbereich abzustimmen.

 

Trotz vorheriger Beratungen im Bauausschuss werden einige Inhalte des Aufstellungsbeschlusses bzw. die zu erwartenden Folgen hieraus sehr ausführlich und kontrovers diskutiert.

Im Ergebnis der Diskussion stellt Herr Christian Schulz den Antrag, den Beschluss heute nicht zur Abstimmung zu bringen, sondern in die Ausschüsse zurückzuweisen.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag mit folgendem Ergebnis abstimmen:

Abstimmung:                                  

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Über den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ soll sowohl in der nächsten Hauptausschusssitzung, als auch nochmals im Bauausschuss beraten werden.

 

 

 

Herr Pagels nimmt wieder an der Sitzung teil.