TOP Ö 5.3.1: Barrierefreie Übergänge und Querungen im Ortsteil Elmenhorst

Sachverhalt:

 

Für die erforderlichen Planungsleistungen hinsichtlich der Weiterführung von baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in den Ortsteilen Elmenhorst und Lichtenhagen sollen im HH 2022 die Kosten berücksichtigt werden. Die Genehmigungsplanung und die bauliche Realisierung sollte erfolgen, wenn die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Straßenbaulastträger der Hauptstraße geworden ist.

Mit dem Beginn der Umsetzung der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen der Gemeinde ist ein erster großer Abschnitt positiv umgesetzt worden.

Durch die anvisierte Maßnahme sollen Querungen zukünftig optimiert und barrierefrei analog der baulichen Ausführung an der Haltestelle „Schule Lichtenhagen“ ermöglicht werden. Die Freiberuflichen Leistungen sind in einem Vergabeverfahren auszuschreiben und zu vergeben (anvisiert IV. Quartal 2021). 

 

Bauausschuss:

Laut Herr Schersch wurden 2018 Gelder für diese Maßnahme eingestellt. Es wird um Prüfung gebeten, wo diese Gelder geblieben sind. Zudem stellte Herr Schersch  die Frage nach der Zuständigkeit ab Bordsteinkante, ab wann ist die Gemeinde für bauliche Maßnahmen zuständig?

 

Herr Schersch weist darauf hin, dass der Titel für die IV/BV/20-1181/2021 geändert werden müsse in „Barrierefreie Übergänge und Querung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen“