TOP Ö 3.3: Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die sico-projekt Entwicklungsgesellschaft mbH (Rostock) strebt auf den bisher unbebauten Flächen am nördlichen Ende des Lütten Wegs in Lichtenhagen (Flur 1; Teilflächen der Flurstücke 48, 49, 50/2, 51/2 55/1, 56/5, 57/4, 57/13, 57/9) eine Wohnbebauung mit 10 Einfamilienhäusern an. Dafür besteht auf der Fläche zzt. kein ausreichendes Baurecht. Jedoch ist die Fläche über den Lütten Weg hinreichend verkehrlich erschlossen. Die angestrebte bauliche Nutzung der Fläche ist mit der umliegenden Wohnnutzung vereinbar und aufgrund des Erschließungszustandes auch zweckmäßig und entspricht den übergeordneten Zielen zum Bodenschutz und zur Minderung des Flächenverbrauchs.

 

Der Gemeindevertretung wird deshalb eine Ergänzung des B-Plans Nr. 18 vorgeschlagen (1. Änderung des B-Plans Nr. 18). Über die Bauverwaltung des Amtes Warnow West wurde dazu ein entsprechender städtebaulicher Vertrag vorbereitet, in dem die Tragung der Planänderungskosten durch den Antragsteller (sico-projekt Entwicklungsgesellschaft mbH) vereinbart wird.

Das Plangebiet ist gem. § 13a BauGB der Innenentwicklung zuzuordnen. Der B-Plan kann deshalb im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) BauGB) aufgestellt werden. Von einer formalen Umweltprüfung wird dabei abgesehen, ohne jedoch offensichtlich prüfbedürftige Umweltbelange (hier: Lärmschutz, Artenschutz) zu übergehen. Es wird deshalb empfohlen, mit dem Aufstellungsbeschluss gleichzeitig den Entwurf des B-Plans zu bestätigen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu veranlassen.

 

Der Vorliegende Entwurf des Änderungsplans führt die Grundzüge der mit dem Ursprungsplan zugelassenen Bebauung fort: offene Einzelhausbebauung, max.1 Vollgeschoss (Dachgeschossausbau unterhalb Vollgeschossgrenze), Traufhöhe 4,2 m ü. Straße (Drempel bis ca. 0,7 .. 0,8 m), Firsthöhe (Oberkante) 10 m ü. Str., Sattel-/Krüppelwalmdach 38 – 52°. Die Grundflächenzahl wird mit 0,4 (einschl. Nebenanlagen) limitiert. Die Grundstückszufahrten von „Hinterliegergrundstücken“ werden über private Flächen mit Fahr-/Leitungsrechten als Gemeinschaftsflächen gesichert. Der Änderungsplan trifft außerdem Regelungen zu einem 3 m Mindestabstand von Haupt-/Nebengebäuden von den Verkehrsflächen, zur Erhaltung eines Einzelbaums, zu straßenseitig begrünten Einfriedungen (max. 1,2 m hoch), zur Dachdeckung und zur Sicherung eines Müll-Bereitstellungsplatzes im öffentlichen Raum.

 

Bis zum Sitzungstermin der GV am 06.05.2021 erfolgt noch eine Vervollständigung nach Abschluss der Prüfung von Lärmschutz- und Artenschutzerfordernissen sowie einer ausreichenden Löschwasserbereitstellung.

 

Die Bebauung der Wohnbaufläche Lütter-Weg in Lichtenhagen ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.

Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des Bebauungsplans und der Erschließung sind in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Investor zu regeln.

 

Bauausschuss:

Die Wohnbebauung mit 10 Einfamilienhäusern sind auf dieser Fläche möglicherweise nicht mit ortsüblichen ca. 600 m² Regel-Grundstücksfläche in B-Plan-Gebieten unter Einhaltung einer hohen Wohnqualität zu realisieren. Auch wird die Durchführung des Verfahrens im Eilverfahren (beschleunigten Verfahren nach § 13a (2) BauGB) ohne Umweltprüfung kritisiert. Zwangsläufig werden von der angrenzenden Produktionsstätte „Sonnländer Getränke GmbH“ verursachten Lärmemissionen auf die Einwohner einwirken, bekanntermaßen auch bei Nacht und besonders im Herbst zur Obsternte. Entsprechende Windverhältnisse bzw. -richtung verstärken den Effekt. Eine Wirkung der seinerzeit beim B-Plan 18 durchgeführten Lärmminderungsmaßnahmen, z. B. die Bauart „Hausverkettung“ und der Neubau einer Halle auf dem Gelände der Produktionsstätte, muss auf dem Gebiet des B-Plan 18.1 überprüft werden.

 

Empfehlung: (siehe nachfolgenden Hinweis)

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 18 um den Bereich am Nordabschnitt des Lütten Wegs in Lichtenhagen, östlich des Evershäger Weges zu erweitern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18). Mit dem Änderungsplan soll Baurecht für eine Ergänzungsbebauung mit 10 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

2.         Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wird mit der 1. Änderung von Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet und die Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen“ in Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung Wohngebiet und Grünanlage „Lütter-Weg“ geändert.  

3.         Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

4.         Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 18 vom 20.04.2021 und die zugehörige Begründung (s. Anlagen) werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt.

5.         Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist unter Beachtung der Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchzuführen.

 

Hinweise zur Empfehlung:

Vor Beschluss der Gemeindevertretung sind wegen der geplanten Bebauungsdichte und Nähe zu einem Produktionsbetrieb mögliche Emissionen und Immissionen im Sinne von gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen zu untersuchen. Ebenso ist zur Vermeidung späterer Konflikte wegen der direkt angrenzenden Lage des Wohngebietes zu prüfen, ob eine beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung in diesem Fall geeignet ist.

 

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen                                   0 Nein-Stimmen                                            0 Enthaltungen