TOP Ö 12: B-Plan 903 - Sandkrug östlicher Teil - Abwägungs- und Satzungsbeschluss (B-Plan Nr. 9c)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 67-10/21

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9c „Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. (s. Anlage 2)

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9c wird gebilligt. (s. Anlage 2)

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 9c gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

Herr Zeplien nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Herr Zeplien erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er begibt sich in den Gästebereich und wirkt weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung mit.

 

Herr Ahrens erläutert die Beschlussvorlage:

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 03.12.2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 04.01.2021 und 05.02.2021 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurden Lärmschutzfestsetzungen in der Planzeichnung modifiziert. Inhaltlich ergibt sich daraus keine Änderung. Außerdem wurde als Ausgleich für den Eingriff in die Allee die Festsetzung einer Ausgleichspflanzung in den Plan aufgenommen. Der verbleibende Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebietes innerhalb der Allee am Erbsenkamp.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Der Bauausschuss vom 16.3.2021 empfiehlt die Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung mit einer kleinen redaktionellen Anpassung im Umweltbericht bezüglich der Mahd des Grünstreifens auf mindestens 2x pro Jahr.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst: