Sitzung: 06.05.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Auf Nachfrage von
Herrn Dr. Hornickel berichtet Herr Joachim zum Urteil in der Sache
„Garagenkomplex in Elmenhorst“, der vom Bürgermeister mit der Angelegenheit
betraut wurde:
Das vermutlich noch
nicht rechtskräftige Urteil vom 21.03.2021 weist die Klage ab. Es besteht kein
Anspruch auf Entschädigung, da die Garagen vor Abschluss des Pachtvertrages
errichtet wurden. Ein Berufungsverfahren könnte die Gemeinde einen
fünfstelligen Betrag kosten. Eine rechtliche Würdigung des Urteils ist noch
nicht erfolgt.
Herr Dr, Hornickel
weist darauf hin, dass das Amt prüfen soll, wann die Frist zur Einlegung der
Berufung abläuft (ab Tag der Zustellung 1 Monat).Aus seiner Sicht wäre eine
Berufung auf der Grundlage des Sachenbereinigungsgesetzes erfolgversprechend.
Die Ergebnisse der
Aufträge aus den Protokollen vom 18.03.2021 und vom 25.03.2021 werden in die
Protokollkontrolle der heutigen Sitzung vom 06.05.2021 für die
Gemeindevertretersitzung am 17.06.2021 aufgenommen.