TOP Ö 6: Protokollkontrolle

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Hornickel berichtet Herr Joachim zum Urteil in der Sache „Garagenkomplex in Elmenhorst“, der vom Bürgermeister mit der Angelegenheit betraut wurde:

Das vermutlich noch nicht rechtskräftige Urteil vom 21.03.2021 weist die Klage ab. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, da die Garagen vor Abschluss des Pachtvertrages errichtet wurden. Ein Berufungsverfahren könnte die Gemeinde einen fünfstelligen Betrag kosten. Eine rechtliche Würdigung des Urteils ist noch nicht erfolgt.

Herr Dr, Hornickel weist darauf hin, dass das Amt prüfen soll, wann die Frist zur Einlegung der Berufung abläuft (ab Tag der Zustellung 1 Monat).Aus seiner Sicht wäre eine Berufung auf der Grundlage des Sachenbereinigungsgesetzes erfolgversprechend.

 

Die Ergebnisse der Aufträge aus den Protokollen vom 18.03.2021 und vom 25.03.2021 werden in die Protokollkontrolle der heutigen Sitzung vom 06.05.2021 für die Gemeindevertretersitzung am 17.06.2021 aufgenommen.