TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 11. öffentliche Gemeindevertretersitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 14 von 15 Gemeindevertretern anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.