TOP Ö 13: Vergabe eines Straßennamens für den Bebauungsplan Nr. 903 Gewerbegebiet "Sandkrug-östlicher Teil" in Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 68-10/21

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe des folgenden Straßennamens für die Erschließungsstraße des B-Plangebietes Nr. 903 Gewerbegebiet „Sandkrug-östlicher Teil“

in Papendorf:

 

                                                               Ringstraße

 

 


Aufgrund des erreichten Bearbeitungsstandes sowie des demnächst zu erwartenden Baubeginns im B-Plangebiet Nr. 903 Gewerbegebiet „Sandkrug-östlicher Teil“ in Papendorf wird ein Straßenname benötigt. Diese Angabe zuzüglich der jeweiligen Vergabe von Hausnummern ist für die Erschließungsmaßnahmen und für die künftige Einordnung im Gewerbegebiet notwendig.

 

Das Amt gibt hierzu folgende Hinweise:

 

Aufgrund der Straßenführung und der Größe des Gewerbegebietes wird die Vergabe von

nur einem Straßennamen vorgeschlagen.

 

In Anlehnung an die bereits vorhandenen Straßennamen aus alten Flurkarten wie

„Am Specking“ oder „Am Mühlberg“ wird die weitere Verwendung von alten Gemarkungsnamen empfohlen. So befindet sich in der Nähe die Bezeichnung „Hasenmundswiese“. Diese Bezeichnung könnte auch abgewandelt werden in

z. Bsp. „Hasenwiese“ oder „Zur Wiese“.

 

Auch wäre hier die Benennung der Straße nach ihrem Verlauf möglich „Ringstraße“.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt

haben sich am 16.03.2021 mit diesem Thema befasst und empfehlen den Straßenamen „Ringstraße“.

 

Nach kurzer Beratung wird der Beschluss wie folgt gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen