TOP Ö 15: Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Ruheforstes im Niendorfer Forst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 70-10/21

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine Absichtserklärung abzugeben, dass mit der HVP Projektentwicklung, Landgut 1, Groß Stove, ein Vertrag abgeschlossen werden soll, damit das Unternehmen auf eigenes Risiko einen Ruheforst „Bestattungswald Papendorf“ einrichten kann.

 


Die Besitzer des Waldstückes im Niendorf Forst, die Fam. Petersdorff, beabsichtigen einen Teil des Waldes, ca. 3 ha, in einen Bestattungswald „Ruheforst“ umzuwandeln (Anlage 1).

Die Erschließung soll sowohl über die Zuwegung aus Buchholz–Heide kommend als auch über Niendorf erfolgen. Vor dem Wald, von Buchholz–Heide kommend, soll ein Stellplatz für PKWs entstehen, von dem aus man fußläufig zum neu angedachten Andachtsplatz gelangt. Für die Bestattung ist im Vorfeld ein Biotop (Baum) wählbar bzw. vorab reservierbar, an dem eine biologisch abbaubare und umweltverträgliche Urne beigesetzt wird. Blumen, Kränze usw. sind nicht erlaubt. Die Ursprünglichkeit des Waldes soll erhalten bleiben. Das Forstamt Bad Doberan berät derzeit den Waldeigentümer in fachlicher Hinsicht zur derzeitigen Waldnutzung und wird dies zukünftig fortführen.

Die Fam. Petersdorff als Waldbesitzer wird Betreiber des Ruheforstes, der Träger muss die Gemeinde Papendorf sein, die vertraglich den Betrieb an die Fam. Petersdorff übergibt. Eine Friedhofssatzung sowie eine Gebührensatzung müssen durch die Gemeinde aufgestellt und jede Änderung erneut beschlossen werden. Hierzu wurde der Entwurf für ein Betreiber- und Überlassungsvertrag (Anlage 2) vorgelegt.

Neben der Gewerbesteuer erhält die Gemeinde einen Anteil i.H.v. 7,5% der von den Erwerbern der Grabstätten gezahlten Entgelte. Die Vertragslaufzeit ist für mindestens 60 Jahre vorgesehen.

 

Um für den Ruheforst das Planungsrecht herzustellen, ist nach üblichen Verfahren im Flächennutzungsplan die derzeitige Waldsignatur ergänzend um „Bestattungswald“ auszuweisen. Eine Baugenehmigung muss erstellt werden. Die Zustimmung des Forstamtes ist erforderlich.

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Betreiber. Fam. Petersdorff informiert: sämtliche baulichen Anlagen werden vom Besitzer getragen. Auch erklärt der Investor, sich an den Unterhaltungskosten z. B. für die Zuwegung zu beteiligten.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 nach der Projektpräsentation durch den Investor die Errichtung eines Ruheforstes befürwortet und im Ergebnis seiner Sitzung vom 08.04.2021 empfohlen einen Grundsatzbeschluss zum Ruheforst sowie die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.

 

 

Nach kurzer Beratung wird der Beschluss zu den finanziellen Auswirkungen wie folgt konkretisiert:

 

ALT

Finanzielle Auswirkungen: (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Die für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Planungskosten sind mit dem Investor über einen Städtebaulichen Vertrag oder über die im Vertrag enthaltene Einnahmepauschale zu regeln.

 

NEU

Finanzielle Auswirkungen: (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Die für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Planungskosten sind mit dem Investor über einen Städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen