TOP Ö 10: Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.:30-4/21

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2017.

 

Abstimmung:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Kaiser wieder die Sitzungsleitung.

 


Der Amtsvorsteher erklärt sich gemäß §24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er überträgt seinem 1. Stellvertreter; Herrn Holger Kutschke, die Sitzungsleitung und begibt sich in den Gästebereich.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2017 i.d.F. vom 29.03.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2021 dem Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.

 

Herr Kutschke lässt über folgenden Beschluss abstimmen: