Sitzung: 22.04.2021 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/10-0563/2021
Beschluss
Nr.:30-4/21
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2017.
Abstimmung:
19 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Nach der
Abstimmung übernimmt Herr Kaiser wieder die Sitzungsleitung.
Der Amtsvorsteher
erklärt sich gemäß §24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er überträgt seinem 1.
Stellvertreter; Herrn Holger Kutschke, die Sitzungsleitung und begibt sich in
den Gästebereich.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum
31. Dezember 2017 i.d.F. vom 29.03.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2021 dem
Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das
Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Herr Kutschke lässt
über folgenden Beschluss abstimmen: