Sitzung: 22.04.2021 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0564/2021
Beschluss Nr.:
29-4/21
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Amtes Warnow-West zum 31.12.2017 i.d.F. vom 29.03.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 586.448,59 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2017 35.894.676,16
EUR
Eigenkapital per
31.12.2017 6.617.806,13 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2017 (Nr. 37) 586.448,59 EUR
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42) 391.479,07 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Herr Dolge,
Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.03.2021 den Jahresabschluss des Amtes
Warnow-West zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss
des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2017 i.d.F. vom 29.03.2021
festzustellen.
Fragen zum Jahresabschluss 2017 des Amtes Warnow-West werden nicht gestellt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
20 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |