Sitzung: 18.03.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/AV/20-1159/2021
NICHTIG
Der Bürgermeister
bittet den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion FDP/SPD Dr. Hornickel, den Antrag
der Fraktionen FDP/SPD und WG Das Dorf vorzutragen und zu begründen.
Dr. Hornickel
begründet zunächst die Dringlichkeit der Sitzung mit der Abwendung einer Gefahr
für die Bewohner des Strandwegs. Für die Begründung der Dringlichkeitssitzung
sei es nicht auseichend, nur die Kommentierung der KV M-V heranzuziehen.
Im Folgenden
verliest er den Beschlussvorschlag und die zugehörige Begründung. Seine
Argumentation beruht auf der Annahme, dass die Ringstraße öffentlich ist (Vgl.
Gutachten zur juristischen Aufarbeitung zur Thematik Strandweg von
Schütte/Korrotke). Weiter sieht er es als dringlich an, Schaden von der
Gemeinde abzuwenden, da er es fast für geboten hält, dass die Strandwegbewohner
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen sollten.
Eine
zivilrechtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht steht aus und ist erst
in 2-3 Jahren zu erwarten. Auch das Erwirken einer einstweiligen Verfügung
durch einen Bewohner des Strandwegs schützt die anderen Anwohner nicht vor
einer Gefahr.
Der Bürgermeister
lässt zum Rederecht für die Sachverständige Rechtsanwältin Frau Anne
Homann-Trieps abstimmen.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
(Herr Harbecht nimmt an der Abstimmung nicht teil.)
Die Rechtsanwältin wird gebeten zur Sache vorzutragen.
Frau Homann-Trieps stellt sich als Rechtsanwältin, die zwei Anwohner des Strandwegs juristisch vertritt, sowie als ehrenamtliche Bürgermeisterin und damit einhergehenden Kenntnissen in Kommunalrecht, vor.
Sie erläutert:
Die Gemeinde ist
angehalten, den jahrelang schwelenden Streit im Strandweg zu beenden und den
Anwohnern im Sinne der Daseinsvorsorge zu ihrem Recht zu verhelfen, indem sie
deklaratorisch feststellt, dass die Ringstraße Strandweg dem Rechtscharakter
nach öffentlich ist.
Ihren Ausführungen
basieren auf dem Gutachten von Schütte/Korottke. Unstrittig ist ihres
Erachtens, dass bis zum Eigentümerwechsel 2011/2012 alle von einer öffentlichen
Straße ausgegangen sind, zumal es zu DDR-Zeiten eine betriebliche öffentliche
Straße in diesem Gebiet mit ähnlicher Wegeführung gab. Sie führt an, dass für
vergleichbare Problematiken betreffs der Öffentlichkeit von Straßen mit
Überlagerung des DDR-Rechts und heutigen Rechts bereits Urteile vom
Oberverwaltungsgericht in Greifswald vorliegen.
Es zeichnet sich
ab, dass die Situation im Strandweg weiter eskalieren könnte. Deshalb sollte
die Gemeindevertetung im Sinne der Daseinsvorsorge für ihre Bürger die
richtigen Schlussfolgerungen aus dem Gutachten von Schütte/Korottke ziehen und
Versäumnisse der alten Gemeindevertretungen klarstellen.
Schlussfolgernd
stellt die Anwältin fest, dass das Amt eine Ordnungsverfügung erlassen muss,
wenn die Straße öffentlich ist. Der Eigentümer darf die Straße nicht so nutzen
wie er es möchte, wenn er anderen damit schadet.
Zum Vorkaufsrecht
nimmt Frau Homann-Trieps keine Stellung.
Der Bürgermeister
bittet die Gemeindevertreter um ihre Stellungnahmen und Fragen.
Herr Tietböhl kann dem Gutachten teilweise zustimmen, v.a
. ist die Situation für die Anwohner des Strandweges unzumutbar.
Herr Grimnitz fragt die Anwältin inwieweit die
Problematik Strandweg ein rein privatrechtliches Problem ist und ob die
Gemeinde verantwortlich ist.
Das zivilrechtliche
Problem wird von der rechtsmißbräuchlichen Nutzung einer öffentlichen Straße
überlagert. Das Amt/die Gemeinde ist verantwortlich, wenn es sich um eine
öffentliche Straße handelt, antwortet die Rechtsanwältin.
Der Amtsvorsteher
des Amtes Warnow-West Herr Kaiser nimmt Stellung: Es handelt es sich um
eine verzwickte Lage. Seit mehreren Jahren ist es der Gemeinde nicht gelungen,
den Umstand zu heilen. Wenn es sich wie Frau Homann-Trieps erläuterte, um eine
öffentliche Straße handeln würde, hätte das Amt alle Möglichkeiten zu handeln.
Auch nach rechtlicher Beratung durch einen Anwalt, ist keine rechtliche
Grundlage erkennbar, die ein Eingreifen des Amtes ermöglicht. Zum Gutachten von
Schütte/Korottke wurde durch das Amt eine Stellungnahme verfasst.
Herr Dr.
Hornickel stellt fest, dass
das Amt nicht von einer öffentlichen Straße ausgeht. Auf Grund der
Stellungnahme des Amtes wurde das Gutachten geändert und zeigt nun rechtliche
Möglichkeiten au,f wie Recht und Gesetz wiederhergestellt werden können. Eine
Möglichkeit wurde heute zur Beschlussfassung beantragt.
Mit dem Erlass
einer Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer des Grundstücks Strandweg 16, wenn
das Amt von einer öffentlichen Straße ausgehen würde und Gefahr von den
Anwohnern abwenden wollte, würde der Anwohner sich entweder an die
Ordnungsverfügung halten oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Damit
wären die Kosten für zivilrechtliche Klagen von den Strandwegbewohnern
abgewendet.
Dr. Hornickel wirft
die Frage der Haftung in Bezug auf das vorsätzliche Handeln von ehrenamtlich
Tätigen in Bezug auf die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung auf. Diese Haftung
könnte auch jetzt Handelnde treffen.
Herr Ibendorf bitte die Rechtsanwältin zu erklären, warum
die Lage der Ringstraße im Gutachten anders dargelegt wurde als bei den
Erläuterungen der Anwältin.
Die Anwältin Frau
Homann-Trieps erklärt die Elastizität einer Widmung, die im Einzelfall
ausgelegt werden muss, da das Gesetz keine Meterangaben vorgibt. Zwar gibt es
keine öffentliche Widmung für die Ringstraße, jedoch ist die Ringstraße
seinerzeit durch die Öffentlichkeit zugänglich gewesen laut Zeitzeugen, so dass
die Rechtsauffassung anwendbar ist.
Der Bürgermeister
sieht große Probleme mit der vorausgesetzten Annahme, dass ein Betriebsgelände
zu DDR-Zeiten öffentlich zugänglich gewesen sein soll. Er erinnert sich, dass
keiner außer den LPG-Angehörigen das Gelände der LPG zu betreten hatte.
Die Leitende
Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West Frau Czerny-Christenson nimmt
Stellung: Grundsätzlich vertritt das Amt eine konträre Auffassung die
Öffentlichkeit der Ringstraße betreffend. Für das Amt gibt es keine Ermächtigungsgrundlage,
um für eine nicht öffentliche Straße eine Ordnungsverfügung zu erlassen.
Herr Tietböhl stellt heraus, dass die Annahme des Amtes,
es sei keine öffentliche Straße, auf den Stellungnahmen der Mitarbeiter des
Amtes beruhen. Die Gemeindevertretung kann eine rechtliche Würdigung der Straße
nicht vornehmen, aber sie sollte sich für das Gemeinwesen und Bürgerwohl
einsetzen.
Herr Dr.
Hornickel informiert über
die Aktenlage im Amt von 1996-2012 (öffentliche Widmung, Schriftverkehr
zwischen ehemaliger Bürgermeisterin und damaligem Erschließungsträger und
Eigentümer, öffentliche Bekanntmachung im Landboten 1996, Antrag der
Strandweganwohner 2012, Nachtragsliquidator/Vorkaufsrecht/Grundbucheintragung
2012)
5 min Lüftungspause (2 Vertreter der Medien –
OZ und NDR – verlassen die Sitzung.)
Herr Gotham verweist auf die Stellungnahme des Amtes
bezüglich des Nichtvorliegens eines Vorkaufsrechtes. Ein ehrenamtlicher
Bürgermeister muss sich auf die Aussagen des Amtes verlassen können. Es ist
nicht in Ordnung, wenn der ehemalige Bürgermeister Herr Harbrecht dafür haftbar
gemacht und öffentlich angefeindet wird. Er richtet die Bitte an den
Bürgermeister Herrn Barten, auch den ehemaligen Bürgermeister Herrn Harbrecht
zu schützen, nicht nur die Anwohner des Strandweges, sowie den Sachverhalt
richtig zu stellen.
Frau Ortmann macht auf den Aspekt der möglichen
Schadensersatzforderungen durch die Anwohner des Strandweges aufmerksam, da
durch eine nicht öffentlich gewidmete Ringstraße der Wert der Grundstücke an
der Ringstraße erheblich gemindert ist. Sie sieht es als letzte Chance der
Gemeinde zu agieren, so dass Recht gesprochen und der soziale Friede gewahrt
wird.
Herr Prof. Vogel meint, dass alle Anwesenden den Konflikt
ausgeräumt wissen möchten. Jedoch bringen nachträgliche Schuldzuweisungen in
der Sache nicht weiter, sondern spalten nur die Gemeindevertretung.
Herr Meus bestätigt, dass die Gemeinde den Anwohnern
helfen möchte, aber diese Hilfe darf nicht einer rechtlichen Grundlage entbehren.
Er sieht keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Gemeinde festlegen kann,
wann eine Straße öffentlich ist und somit kann der Amtsvorsteher auch nicht von
der Gemeinde aufgefordert werden, eine Ordnungsverfügung zu erlassen. Der
B-Plan sollte seines Erachtens weiter verfolgt werden.
Herr L.
Rosenkranz fragt, warum das
Amt nicht die Chance nutzen möchte, die Angelegenheit vom Verwaltungsgericht
entscheiden zu lassen.
Der Amtsvorsteher
versichert, das Mögliche zu versuchen. Jedoch stellen sich ihm die Frage nach
der Rechtsfolge, wenn die Gemeinde durch Beschluss feststellt, dass es sich um
eine öffentliche Straße handelt. Auch ist vor dem Erlass einer
Ordnungsverfügung eine rechtliche Prüfung notwendig, da das Amt momentan nicht
von einer öffentlichen Straße ausgehen kann. Momentan würde wissentlich eine
unrechtmäßige Verfügung zustande kommen, wofür der Amtsvorsteher haften müsste.
Zu erörtern wäre auch die Frage, warum die Gemeinde den B-Plan nicht
weiterverfolgen will, da sie ja die Planungshoheit besitzt.
Die Rechtsanwältin
erklärt, dass die Auflage eine B-Plans derzeit kontraproduktiv wäre, da der
Straßeneigentümer einen Planungsschaden geltend machen könnte. Sie räumt ein,
dass die Rechtslage auf Grund der verschiedenen Rechtssysteme (DDR und heute)
nicht unkompliziert ist. Die Gemeinde handelte richtig, indem sie ein
Rechtsgutachten anfertigen ließ. Dieses Gutachten eröffnet nun die
Rechtsgrundlage für das Amt, wenn deklaratorisch festgestellt wird, dass die
Straße öffentlich ist.
Herr Ibendorf
erinnert daran, dass der Bauausschuss auf Grund der oben angeführten Gründe
bereits empfohlen hatte, keinen B-Plan aufzulegen. Protokollarisch wurde dies
allerdings nicht festgehalten.
Herr Barten gibt zu
bedenken, dass die Auflegung eines B-Planes vom Petitionsausschuss und dem
Landkreis Rostock empfohlen wurde, um den Anwohnern zu helfen.
Herr Dr. Hornickel
bekräftigt die Ausführungen von Frau Homann-Trieps zur deklaratorischen
Feststellung. Das Amt und die Gemeinde können sicher nicht festlegen, dass die
Ringstraße eine öffentliche Straße ist, aber durch die deklaratorische
Feststellung könnte das Verwaltungsgericht bemüht werden eine Entscheidung für
alle Anwohner herbeizuführen. Sollte das Amt sich dagegen verwehren, müssten
die Anwohner auf eigenes Kostenrisiko eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung
bewirken.
Herr Christian
Joachim appelliert an die Vertreter des Amtes eine gemeinsame Lösung im
Interesse der Anwohner des Strandweges zu finden. Sollte die Gemeinde keine
Entscheidung treffen, dann müssen die Anwohner die Gemeinde verklagen und die
Gemeinde würde wiederum das Amt verklagen.
Die
Gemeindevertretung sollte dem Beschlussvorschlag folgen und mit Hilfe des Amtes
umsetzen.
Frau Homann-Trieps und Herr Harbrecht
verlassen den Sitzungsraum.
Herr Grimnitz
stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung zum Beschlussvorschlag.
Der Bürgermeister
verliest den ersten Beschlussvorschlag:
Es erfolgt die namentliche Abstimmung.
Nachname des
Mitgliedes der Gemeindevertretung |
Abstimmung |
Joachim |
JA |
Lange |
JA |
Dr. Hornickel |
JA |
Gotham |
JA |
Tietböhl |
JA |
Harbrecht |
- |
Prof. Dr. Vogel |
JA |
Meus |
JA |
Ibendorf |
JA |
Ortmann |
JA |
Grimnitz |
JA |
L. Rosenkranz |
JA |
E. Rosenkranz |
JA |
May |
JA |
Barten |
JA |
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Der Bürgermeister verliest den zweiten Beschlussvorschlag:
Es erfolgt die namentliche Abstimmung.
Nachname des
Mitgliedes der Gemeindevertretung |
Abstimmung |
Joachim |
JA |
Lange |
JA |
Dr. Hornickel |
JA |
Gotham |
JA |
Tietböhl |
JA |
Harbrecht |
- |
Prof. Dr. Vogel |
JA |
Meus |
NEIN |
Ibendorf |
JA |
Ortmann |
JA |
Grimnitz |
JA |
L. Rosenkranz |
JA |
E. Rosenkranz |
JA |
May |
JA |
Barten |
JA |
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimme |
0 |
Enthaltungen |
Der Bürgermeister verliest den dritten Beschlussvorschlag
Es erfolgt die namentliche Abstimmung.
Nachname des
Mitgliedes der Gemeindevertretung |
Abstimmung |
Joachim |
ENTHALTUNG |
Lange |
JA |
Dr. Hornickel |
JA |
Gotham |
ENTHALTUNG |
Tietböhl |
ENTHALTUNG |
Harbrecht |
- |
Prof. Dr. Vogel |
JA |
Meus |
NEIN |
Ibendorf |
ENTHALTUNG |
Ortmann |
JA |
Grimnitz |
JA |
L. Rosenkranz |
JA |
E. Rosenkranz |
JA |
May |
JA |
Barten |
NEIN |
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
Herr Harbrecht nimmt wieder an der Sitzung
teil.
Der Bürgermeister
beendet die Sitzung.