TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 9. öffentliche Gemeindevertretersitzung und begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 15 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.

Die Sitzung findet auf Grund des Antrags von den Fraktionen FDP/SPD und WG Das Dorf als Dringlichkeitssitzung zur Thematik Strandweg statt.

Auf Antrag beider Fraktionen wurden der Amtsvorsteher und die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West nach §141 KV M-V sowie die Sachverständige Rechtsanwältin Frau Anne Homann-Trieps nach §17 (2) KV M-V eingeladen. 

 

Der Bürgermeister begründet die Dringlichkeit der Sitzung mit dem Schutz der Einwohner des Strandweges, da in den vergangenen Wochen mehrmals versucht wurde, einen Seecontainer so aufzustellen, dass die Zufahrt auch für Rettungskräfte nicht mehr möglich wäre.

Der Bürgermeister informiert, dass das Amt Warnow-West vorab darauf hingewiesen hat, dass gegebenenfalls gefasste Beschlüsse auf der heutigen Dringlichkeitssitzung einer Überprüfung der Rechtsaufsicht nicht standhalten könnten.

 

Herr Grimnitz stellt den Antrag, die Dringlichkeit dieser heutigen Sitzung durch Abstimmung der Gemeindevertretung feststellen zu lassen. Er begründet seinen Antrag wie folgt: Die Sitzung ist dringlich, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Der Bürgermeister lässt zur Dringlichkeit der Sitzung abstimmen.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

(Herr Harbrecht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)

Somit hat die Gemeindevertretung mit Stimmenmehrheit die Dringlichkeit der Sitzung festgestellt.