TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 65-10/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

 

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Ahrens wieder die Sitzungsleitung.

 


Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er überträgt seinem 2. Stellvertreter; Herrn Bernd Risch, die Sitzungsleitung und rückt vom Tisch ab. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2016 i.d.F. vom 22.02.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.