Sitzung: 27.04.2021 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/30-0907/2021
Beschluss Nr.:
64-10/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016 i.d F. vom 22.02.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 172.195,16 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 10.745.856,56 EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 6.739.514,94 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 172.195,16 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 190.594,59 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde
Papendorf zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016 i. d. F. vom 22.02 2021
festzustellen.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |