TOP Ö 7: Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 63-10/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                                        14.030,84 EUR.

 

 


Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3 Gemeindeentwicklung ergaben sich im Zusammenhang mit der Maßnahme Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes in Sildemow.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Mehreinzahlungen/Mehrerträge bei den Zuwendungen für die Maßnahme gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen